Tipp von der EU: Diese 52 Medikamente nicht mehr nehmen
Die Europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel hält 52 Medikamente in Deutschland für nicht mehr verschreibungswürdig, darunter welche gegen Bluthochdruck, Epilepsie und Depressionen.

Betapharm gehört seit 2006 zum indischen Pharmakonzern Dr. Reddy's.
Foto: YouTube-Screenshot
52 Medikamente in Deutschland sollten der Europäischen Zulassungsbehörde für Arzneimittel (EMA) zufolge vorerst nicht mehr verschrieben oder verkauft werden. Die Zulassungsstudien seien mangelhaft, teilte die EMA mit.
Ungefähr 700 Zulassungen sind in Europa betroffen. Nur wenn das Arzneimittel für die Patienten lebensnotwendig ist und es keine Alternativen gibt, soll weiterverschrieben werden. Die Studien würden zunächst einmal keinen Hinweis auf Gesundheitsgefahren oder Unwirksamkeit der Medikamente liefern, nur seien die Tests mangelhaft.
Und das alles, weil man sich Zulassungen aus Indien beschaffen wollte. Die französische Arzneimittelbehörde ANSM warf der indischen Firma GVK Biosciences (GVK BIO) im Dezember schwere Mängel bei der Studiendurchführung und Verlässlichkeit der Daten vor. Die Studien braucht es aber für sogenannte Nachahmer-Medikamente (Generika).
Die indische Firma hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die EMA hatte daraufhin mehr als 1000 Zulassungen aus rund 30 europäischen Ländern überprüft, wobei unterschiedliche Dosierungsformen des gleichen Wirkstoffs einzeln untersucht wurden. In mehr als 300 Fällen hätten sich die Hersteller über andere Studien absichern können. Die von ihnen angebotenen Medikamente dürfen weiter verschrieben und verkauft werden.
Auch in Deutschland wird aufgeräumt
"Es ist gut, dass wir jetzt auch auf europäischer Ebene ein deutliches Signal für die Einhaltung unserer hohen ethischen und medizinischen Standards für klinische Prüfungen setzen", freut sich Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Empfehlung der EMA. Es sei zu vermuten, dass noch mehr deutsche Medikamente betroffen sein werden.
Patienten, die im Besitz von suspendierten Arzneimitteln sind, sollten diese nicht einfach absetzen, sondern das mit dem Arzt absprechen, empfiehlt das BfArM. (kf)
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