Als die allgemeine Datenschutzverordnung der EU im Mai 2018 in Kraft trat, verlangte ein ehemaliger Manager sofort Auskunft über seine Daten. „Da es sich um ein chinesisches Unternehmen handelt, wäre es besser, wenn ich wüsste, was sie mit meinen Daten gemacht haben“, sagte er gegenüber
„Politico“.
Er wollte nur von Huawei wissen, was mit seinen Daten passiert sei. „Ich habe sie lediglich gebeten, mir zu sagen, welche Daten sie haben, was sie gelöscht haben, wann sie sie gelöscht haben und welche Daten sie noch in den Akten haben“, sagte er gegenüber dem Brüsseler Blatt.
Als Huawei nicht darauf reagiert hatte, klagte der Manager gegen das Unternehmen, damit seine Daten freigegeben werden.
Nach Angaben von „Politico“ war der Manager zwischen 2010 und 2018 bei Huawei tätig, dann wurde er entlassen. „Das ist auch der Grund, warum ich vor Gericht gegangen bin“, sagte er. Er behauptet, Huawei hätte ihn wegen seines Alters aus dem Job gedrängt.
Huawei wollte keine Auskunft über persönliche Daten geben
Der Richter in Düsseldorf entschied am
5. März, dass Huawei gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen habe –, als es der Bitte des ehemaligen Managers nicht nachkam, die Daten einsehen zu können, die das Unternehmen über ihn gespeichert hatte.
Das Gericht entschied außerdem, dass Huawei alle relevanten Daten herausgeben solle, welche es über den Manager gespeichert hatte. Die chinesische Firma hat außerdem die Fristen zur Beantwortung des Antrags nicht eingehalten. Daher legte der Richter eine Gebühr von 5.000 Euro fest.
Der ehemalige Manager hat inzwischen Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichtes eingelegt. Er fordert eine finanzielle Entschädigung und will mehr Einzelheiten darüber wissen, wie Huawei mit seinen Daten umgegangen ist. „Ich möchte die Informationen darüber erhalten, was mit meinen Daten geschehen ist“, sagte er „Politico“.
Beide Parteien bereiten sich auf ein bevorstehendes Berufungsverfahren vor.
Sorge um „legale Hintertüren“ in Klauseln
Immer mehr Beamte sind besorgt über die Sicherheit der 5G-Netze, weil chinesische Anbieter sich „legale Hintertüren“ offen halten. Anders gesagt: Sie müssen den chinesischen Staatsbehörden den Zugriff gewähren.
Chinesische Firmen wie Huawei, verwenden zwar Standardvertragsklauseln, aber diese schreiben keine Kontrollen oder Prüfungen vor, sondern nur eine Haftung. Ein Kommissionsbeamter der EU versicherte gegenüber „Politico“:
„Standardvertragsklauseln schreiben Rechenschaftspflicht vor, aber es gibt keine Vorabkontrollen durch Datenschutzbehörden. Das System basiert auf den Entscheidungen der Unternehmen [und] der Sicherheit, dass eine Datenschutzbehörde eingreifen kann, wenn es ein Problem gibt, auch nach einer individuellen Beschwerde.“
Die Europäische Kommission überprüft derzeit ihren Mechanismus für Standardvertragsklauseln.