Experten warnen vor "erheblichen Marktverzerrungen” durch „Zombie-Unternehmen“
Dass die Bundesregierung mit einer weiteren Verlängerung der Ausnahmeregelungen im Insolvenzrecht liebäugelt, könnte eine weitere Überschwemmung des Marktes mit sogenannten Zombie-Unternehmen zur Folge haben, befürchten Experten. Der Preis dafür wäre hoch.

Die Managementberatung Munich Strategy sieht, so geht aus ihrer Studie „Stresstest Mittelstand“ hervor, bis zu 45 Prozent der mittelständischen Unternehmen in Gefahr einer Insolvenz (Symbolbild). Foto: Sean Gallup/Getty Images
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will vor dem Hintergrund der Corona-Krise die derzeit geltenden Ausnahmebestimmungen im Bereich des Insolvenzrechts bis Ende März 2021 verlängern, CDU und CSU immerhin noch bis Ende des Jahres.
Einige politische Beobachter argwöhnen gar, die Regierung wolle die Rechtslage bis zur Bundestagswahl in Kraft lassen, um explodierende Pleite-Zahlen zu vermeiden. Experten befürchten jetzt schon erhebliche Marktverzerrungen durch sogenannte Zombie-Unternehmen.
Pleitewelle vor den Wahlen verhindern?
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, geht Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei der Auskunftei Creditreform, von mittlerweile bis zu 550.000 Unternehmen aus, die nach der Rechtslage vor der Corona-Krise Insolvenz hätten anmelden müssen, nunmehr aber aufgrund des geltenden Moratoriums davon befreit sind. Die von Lambrecht vorgeschlagene Verlängerung der Ausnahmeregelung um weitere sechs Monate, die mit einer weiteren Verschuldung der betroffenen Unternehmen einhergehen werde, könnte die Zahl gar auf 700.000 bis 800.000 erhöhen.
Seit März ist die gesetzliche Frist zum Stellen eines Insolvenzantrages für überschuldete und sogar zahlungsunfähige Unternehmen ausgesetzt. Die Koalitionsparteien wollen die Regelung verlängern, die SPD in der vorliegenden Form bis März 2021, die Union zumindest hinsichtlich des Tatbestands der Überschuldung und vorerst nur bis Jahresende.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Johannes Fechner, fasst die Ratio hinter den Bemühungen zusammen: „Wir wollen Unternehmen, die sich tapfer durch die Corona-Pandemie kämpfen, nicht vorschnell aufgeben.“
Zombie-Unternehmen bereits durch EZB-Politik begünstigt
Kritiker wie Hantzsch befürchten hingegen, dass die Rettung funktionstüchtiger einzelner Unternehmen mit dem Erhalt von immer mehr Zombie-Unternehmen erkauft werden könnte, was am Ende allen Marktteilnehmern und der Wirtschaft insgesamt schaden würde.
Da der Anteil insolvenzreifer Unternehmen am Markt bereits jetzt bei 15 Prozent liegen dürfte, seien erhebliche Verzerrungseffekte zu befürchten – und möglicherweise sei dies nicht einmal das Ende der Fahnenstange.
Im März des nächsten Jahres werden in mehreren Bundesländern Landtagswahlen stattfinden, im Herbst die Bundestagswahl: Es stehe deshalb zu befürchten, so die „Welt“, dass die Koalition das Moratorium sogar noch bis zu diesem Zeitpunkt verlängert, um nicht hunderttausende Firmenpleiten im Umfeld der Urnengänge zu riskieren.
Das Problem der Zombie-Unternehmen sei kein Phänomen, das erst mit der Corona-Krise entstanden sei, erklärt Hantzsch. Bereits die Nullzinspolitik der EZB habe „Zins-Zombies“ geschaffen, die durch Billigkredite am Leben gehalten würden. Die Zahl der nun entstehenden Zombie-Unternehmen, die nicht einmal mehr solche Kredite erhalten würden, sondern einzig aufgrund der gesetzlichen Sonderregelung noch aktiv blieben, sei jedoch erheblich höher – und das damit verbundene Risiko deutlich größer.
Beweise könnten erst geführt werden, wenn es zu spät ist
Unternehmen, die wegen der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, sind derzeit von der Pflicht befreit, bei Gericht ein geordnetes Verfahren zur Schuldenregulierung anzustoßen. Für den Nachweis, dass die Zahlungsschwierigkeiten Corona-bedingt sind und nicht auch ohne die Pandemie eingetreten wären, gibt es keine klar definierten Richtlinien, es wäre auch schwierig, diese auszuformulieren, geschweige denn einen eindeutigen Beweis darüber zu führen.
In der Praxis wäre erst in einem späteren gerichtlichen Verfahren wegen Insolvenzverschleppung zu klären, ob die Corona-Krise nur vorgeschoben gewesen wäre und vonseiten des Unternehmens nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt worden sei – dann ist es jedoch in jedem Fall zu spät, um dadurch bewirkte Schäden wie Zahlungsausfälle oder Marktverzerrungen zu verhindern.
„Die Lage verschlimmert sich von Tag zu Tag. Denn die Insolvenzen werden derzeit nur verschoben“, warnt Hantzsch. „Dadurch könnten viele derzeit noch gesunde Firmen mit in den Abgrund gerissen werden.“
Unternehmenspolitik der verbrannten Erde?
Zombie-Unternehmen können beispielsweise infolge nicht deklarierter Zahlungsfähigkeit ihre Kunden in Schwierigkeiten bringen, außerdem binden sie Arbeitskräfte, die dann gesunden Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Auch die Marktpreise können verzerrt werden, da die Zombie-Unternehmen durch eine unangemessene Preispolitik weniger zu verlieren hätten als der Wettbewerb.
„Zombie-Unternehmen werden eine aggressive Preispolitik verfolgen, die die Gewinnmargen der gesunden Unternehmen belastet und insgesamt den Strukturwandel behindert“, befürchtet Deutsche Bank Research in einer Analyse.
De facto würden insolvenzreife Unternehmen also eine Politik der verbrannten Erde auf dem Markt betreiben können, was am Ende anderen schade, ohne ihnen selbst noch zu nützen.
Auf den ersten Blick mag es psychologisch zwar einen beruhigenden Effekt haben, dass die Zahl der Unternehmenspleiten trotz wirtschaftlichen Einbruchs gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen ist – im April um 13,3 Prozent, im Mai um knapp zehn und im Juni gar um etwa 30 Prozent. Der ökonomische Common Sense sagt aber, dass diese Entwicklung angesichts eines BIP-Einbruchs um mehr als zehn Prozent im gleichen Zeitraum einen Haken haben muss.
Insolvenz von TUI oder Lufthansa hätte ebenfalls unangenehmen Fallout gezeitigt
Christoph Niering, der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter (VID), befürchtet gegenüber der „Welt“ eine „nicht mehr kalkulierbare Kettenreaktion“. Dabei biete gerade das geordnete Insolvenzverfahren „hervorragende Möglichkeiten zur Sanierung“ – allerdings nur, wenn betroffene Unternehmen rechtzeitig den Antrag stellten.
Andererseits weist Insolvenzforscher Steffen Müller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle darauf hin, dass es sich bei überschuldeten Unternehmen häufig um größere handele – und nennt Beispiele wie die mit Milliardenhilfen geretteten Konzerne TUI und Lufthansa.
Sie der Insolvenz zu überlassen, hätte Geier-Fonds, das chinesische Regime oder andere problematische Akteure auf den Plan rufen können, um billig die Restbestände aufzukaufen. Gleichzeitig hätte ein erheblicher Verlust an Arbeitsplätzen die Krisenstimmung in der Bevölkerung weiter verstärkt.
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