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Rückzahlung droht

Letzte Frist läuft ab: 300.000 Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen fehlen noch

Am 30. September endet die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen. 300.000 davon fehlen noch. Wird sie nicht eingereicht, muss das Geld einschließlich Zinsen zurückgezahlt werden.

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300.000 Schlussrechnungen müssen noch bis zum 30. September abgegeben werden.

Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

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Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin hat Unternehmen und Selbstständige aufgerufen, ihre Schlussabrechnungen für die in der Corona-Pandemie gewährten staatlichen Hilfszahlungen einzureichen: Die Frist ende am 30. September, erklärte das Ministerium am Freitag.
Derzeit fehlen demnach noch rund 300.000 Schlussabrechnungen; rund 570.000 wurden schon eingereicht. Wer keine Abrechnung präsentiert, muss das Geld samt Zinsen zurückzahlen.

Unterstützung von 2020 bis 2022

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) waren von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige unterstützt worden, die erhebliche coronabedingte Umsatzrückgänge erlitten. Insgesamt flossen über 63 Milliarden Euro an Bundesmitteln. Die Anträge wurden damals zunächst vorläufig bewilligt, um die Auszahlung zu beschleunigen.
Die Schlussabrechnungen erstellen prüfende Dritte, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Anhand ihrer Aufstellungen werden mögliche Rück- oder Nachzahlungen errechnet.
Zuständig für die Bewilligung der Corona-Hilfen und für die Schlussabrechnung sind die Länder. Sie haben laut Ministerium bislang über 197.000 Schlussbescheide erteilt. In 36 Prozent davon wurden die Hilfen bestätigt, in 41 Prozent wurde eine Nachzahlung gewährt und in 24 Prozent eine Rückzahlung gefordert.
Die Frist zur Abgabe war zweimal verlängert worden. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Sven Giegold (Grüne), mahnte am Freitag, die „letzte Gelegenheit“ zu nutzen. Es handle sich um Geld der Steuerzahler. (afp)

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