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Lebensmittel-Verpackungen: Rechtslage blockiert Recycling

Verpackungsplastik, das wieder aufbereitet wird, darf derzeit nicht erneut als Lebensmittelverpackung zum Einsatz kommen.

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Recycling.

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Verpackungsplastik, das im Gelben Sack landet und wieder aufbereitet wird, darf derzeit nicht erneut als Lebensmittelverpackung zum Einsatz kommen.
Für das dafür infrage kommende technische Verfahren liege noch keine Zulassung der EU-Kommission vor, heißt es in der Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Judith Skudelny, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Freitagsausgaben) berichten.
Grünes Licht von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sei jedoch nötig um zu garantieren, dass der neu gewonnene Kunststoff (Rezyklat) keine gesundheitsgefährdenden Stoffe auf Lebensmittel überträgt, schreibt das Ministerium in seiner Antwort.
“Dies soll im Laufe des Jahres 2019 erfolgen”, heißt es darin weiter. “Die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft liegt noch gar nicht vor: Aus Lebensmittelverpackungen dürfen derzeit gar keine neuen Lebensmittelverpackungen hergestellt werden”, sagte Skudelny.
Sie ruft die Große Koalition dazu auf, rasch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen. “Statt sich über das sogenannte Downcycling zu beklagen – die Tatsache, dass Kunststoff nach dem Recycling nicht wieder in derselben Funktion eingesetzt wird -, sollte sich die Bundesregierung darum kümmern, überhaupt die notwendigen Voraussetzungen eines Kreislaufs zu schaffen”, sagte Skudelny den Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland”.
Derzeit werden 40 Prozent des Plastikmülls für neue Kunststoffprodukte verwertet. Allerdings sind diese aufgrund der minderen Kunststoffqualität nicht identisch mit den Ursprungsverpackungen. (dts)

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