Exklusiv

Biologe reicht Strafanzeige zu DNA-Verunreinigungen in COVID-Impfstoff ein
Monatelang wurden die von der Laborexpertin Prof. Dr. Brigitte König festgestellten und von dem Biologen Dr. Jürgen O. Kirchner öffentlich gemachten DNA-Verunreinigungen im BioNTech-Impfstoff Comirnaty bestritten. Nun haben König und Kirchner eine nach wissenschaftlichen Kriterien begutachtete Veröffentlichung vorgelegt. Für Kirchner war dies nun Anlass, eine Strafanzeige einzureichen.

Biologe Dr. Jürgen O. Kirchner.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Öffentlich gemacht im Bundestagsausschuss
Diese Fluoreszenz ist proportional zur vorhandenen DNA, sodass durch Messung der Fluoreszenz und Vergleich mit Standardproben die in der Probe enthaltene DNA berechnet werden kann. Dabei wurde eine Überschreitung des DNA-Grenzwertes um das 83-Fache bis zum 354-Fachen festgestellt.
Laborergebnisse wurden angegriffen
König überprüfte daraufhin die Methodik nochmals und wiederholte die ursprünglichen Versuche, wobei sie nun auch Chargen verwendete, die noch eine Laufzeit von 12 bis 13 Monaten aufwiesen.
Für die Veröffentlichung führte König erweiterte Messungen durch. Dazu löste sie die Lipid-Nanopartikel von Comirnaty mit einer Methode auf, mit der der Hersteller selbst den RNA-, nicht aber den DNA-Gehalt im fertigen Impfstoff bestimmt. Die Ergebnisse zeigten, dass die DNA-Verunreinigungen dann sogar höher waren als ohne Auflösung der Partikel.
Denn durch die Auflösung der Lipid-Nanopartikel wurde auch die DNA messbar, die zuvor in den Lipid-Nanopartikeln eingeschlossen war. So fand König in insgesamt vier abgelaufenen und drei noch nicht abgelaufenen Chargen DNA-Mengen, die vom 360- bis zum 534-Fachen des zulässigen Grenzwertes reichten.

Die Abbildung zeigt die als Balken dargestellten Messwerte des Gesamt-DNA-Gehaltes in Nanogramm pro Dosis des gebrauchsfertig verdünnten Comirnaty-Impfstoffes. Gleichzeitig ist der Grenzwert für den Gesamt-DNA-Gehalt von 10 Nanogramm DNA pro Dosis eingezeichnet. Bei allen Chargen, bei denen Triton-X-100 zum Auflösen der Lipid-Nanopartikel eingesetzt wurde, stieg der gemessene DNA-Wert an. Kirchner begründet dies damit, dass durch die Auflösung gebundene DNA freigesetzt wurde.
Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Jürgen O. Kirchner
Strafanzeige in Mainz eingereicht
Kirchner zeigte sich bereits im September 2023 gegenüber der Epoch Times erschüttert über das Ergebnis der Laboruntersuchung in Magdeburg.
„Meiner Meinung nach müsste sich ein Gericht dem annehmen. Denn jede einzelne Impfung mit diesem Impfstoff war meiner Ansicht nach illegal.“ Er sah damals einen möglichen Zusammenhang zwischen „offenbar massenhaft“ enthaltener DNA in den mRNA-Impfstoffen und den “sehr vielen schwerwiegenden Nebenwirkungen“ parallel zu den Massenimpfungen.
Seitdem arbeitete Kirchner an einer Strafanzeige wegen der DNA-Verunreinigung in Comirnaty „Dies war eine sehr umfangreiche Arbeit, weil ja auch Details abgedeckt werden mussten, die möglicherweise erst später vor Gericht auf den Tisch kommen“, so Kirchner gegenüber der Epoch Times. Über die Hamburger Kanzlei Dr. Böttner ließ er schließlich Ende Mai die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz einreichen.
Er begründet dies damit, dass die Analysen ergeben hätten, dass die Verantwortung für die in den Comirnaty-Chargen gefundenen DNA-Verunreinigungen in erster Linie beim Hersteller liege, in Deutschland also bei BioNTech mit Sitz in Mainz.

Der Hauptsitz von BioNTech in Mainz.
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Die Strafanzeige liegt der Epoch Times vor. Sie ist gegen „Unbekannt“ gerichtet und berücksichtigt „alle in Betracht kommenden Delikte“, da die tatsächlich verantwortlichen Personen erst ermittelt werden müssen.
Die Strafanzeige hat verschiedene Schwerpunkte. So wird dem Hersteller vorgeworfen, entgegen dem deutschen Arzneimittelgesetz die Restmenge an DNA im Endprodukt nicht überprüft zu haben. Dies geht aus den in der Strafanzeige zitierten Aussagen der Bundesregierung vom 12. Dezember 2023 und den Unterlagen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hervor.
Danach führte BioNTech die DNA-Bestimmung nur im Wirkstoff selbst durch.
Keine Rest-DNA-Messung durch Zulassungsbehörde
So heißt es in der Regierungsantwort vom 31. Oktober auf eine Kleine Anfrage: “Die Messung von Restmengen an Desoxyribonukleinsäure (DNA) gehört nicht zu den Testungen, die bei den amtlichen Arzneimittelkontrolllaboren (Official Medicines Control Laboratories, OMCLs) wiederholt werden.“
Alle Chargen würden beim Hersteller gemäß der in der Zulassung festgelegten Methodik getestet. Die Testergebnisse würden von den OMCLs vor der Freigabe geprüft.
Kirchner greift Prüfverfahren an
Ein weiterer Schwerpunkt der Klageschrift ist die Wahl der Messmethode zur Bestimmung der Rest-DNA. Es wurde die Methode der quantitativen Polymerase-Kettenreaktion (qPCR) angewandt, bei der nur nach einer bestimmten DNA-Sequenz gesucht wird. Aus dem so ermittelten Wert wird dann der DNA-Gehalt für das Endprodukt hochgerechnet.
So geht aus den Unterlagen der EMA hervor, dass durch BioNTech anstatt die DNA-Gesamtmenge nur ein kleines Teilstück der Sequenz der im Herstellungsprozess zugesetzten DNA im Wirkstoff mithilfe von qPCR gemessen wurde.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in Amsterdam.
Foto: Peter Dejong/AP/dpa/dpa
Für Kirchner sei dies eine entscheidende Fehlerquelle.
„Man schaut, was theoretisch enthalten sein könnte, statt danach, was tatsächlich im Endprodukt – dem Impfstoff selbst – vorhanden ist“, so Kirchner zu Epoch Times.
Denn mit dem Messverfahren könne nur ein Teil der Rest-DNA überhaupt nachgewiesen werden, so der Vorwurf. „In meinen Augen ist das ein Trick“, sagt der Biologe. Er sieht in der Wahl der Messmethode eine bewusste Manipulation, um den DNA-Grenzwert von 10 Nanogramm pro Dosis im Impfstoff einhalten zu können.
EMA-Prüfbericht weist auf DNA-Restmengen hin
Die Strafanzeige weist auch darauf hin, dass es laut Bewertungsbericht zum Zulassungsverfahren (Assesment Report) der EMA vom 19. Februar 2021, also circa zwei Monate nach dem Beginn der COVID-19-Impfkampagne, die Behörde seitens des Herstellers noch Defizite bei der Beseitigung von DNA-Verunreinigungen fand. Dies hing offenbar mit den zwei unterschiedlichen Herstellungsverfahren, die BioNTech anwandte, zusammen.
In dem Bericht erklärt die EMA, dass es ein Verfahren für den in klinischen Studien eingesetzten Impfstoff und ein anderes für die verkauften Chargen gab.
„Für die klinischen Studien wurde eine synthetische DNA-Vorlage genutzt, die ohne Bakterien-Beteiligung produziert wurde, also ohne Plasmid-DNA“, berichtet der Biologe.
Kirchner erklärt, dass man für die klinischen Studien die aufwendige und kostenintensive Magnetperlentechnologie zur Reinigung des Impfstoffs genutzt habe, um die gewünschte mRNA als Wirkstoff von DNA-Verunreinigungen zu trennen.
Der Biologe geht deshalb davon aus, dass der mRNA-Impfstoff für die klinischen Studien reiner war als der letztlich verkaufte. Dies erklärt für ihn auch, dass in den Studien weniger Nebenwirkungen auftraten, als dies beim verkauften Produkt der Fall zu sein scheint.

Zweitimpfung mit Comirnaty von BioNTech.
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Kirchner hält qPCR-Messmethode für ungeeignet
Der Paragraf 32 besagt:
„(1) Die Charge eines Serums, eines Impfstoffes oder eines Allergens darf unbeschadet der Zulassung nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen Bundesoberbehörde freigegeben ist. Die Charge ist freizugeben, wenn eine Prüfung (staatliche Chargenprüfung) ergeben hat, dass die Charge nach Herstellungs- und Kontrollmethoden, die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen, hergestellt und geprüft worden ist und dass sie die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufweist.“
Daher sieht Kirchner laut Strafanzeige einen Verdacht auf Verstoß gegen Paragraf 95 des Arzneimittelgesetzes, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Dabei geht es um das Verbot, Arzneimitteln in den Verkehr zu bringen, deren Anwendung bei Menschen „bedenklich“ ist.
Dabei bedeutet „bedenklich“, dass nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht bestehe, dass dieses Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hätte, „die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.

Ein Techniker platziert ein Array mit DNA-Informationen in einem Scanner.
Foto: Greg Baker/AFP über Getty Images
Gefahr von Fremd-DNA
Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine wissenschaftlichen Belege dafür bekannt, dass die DNA-Fragmente im Comirnaty-Impfstoff unerwünschte Wirkungen hervorrufen können. Dies teilte sie in einer Regierungsantwort vom 12. Dezember 2023 auf eine Kleine Anfrage mit.
Für Kirchner sagt diese Aussage, die auch im Prüfbericht der EMA wiederzufinden ist, nur aus, dass entsprechende Studien dazu nicht durchgeführt worden seien. „Es gibt natürlich umfangreich Literatur, die belegt, dass injizierte DNA die Gene verändern kann und gefährlich ist“, berichtet der Biologe.
Das werde in der wissenschaftlichen Welt auch nicht bestritten, so Kirchner, der bereits für verschiedene Pharmahersteller tätig war. Er habe entsprechende Beweisdokumente mit 22 Stellungnahmen von Wissenschaftlern zur Gefährlichkeit von Fremd-DNA der Strafanzeige als Anhang beigefügt. Epoch Times liegt das Dokument vor.
Wäre DNA im Impfstoff unschädlich, dann gäbe es weder von der WHO einen Grenzwert noch wäre in den EMA-Zulassungsunterlagen einer angegeben, ergänzt der Hamburger.
Genetiker beunruhigt über DNA in BioNTech-Impfstoff
In der Strafanzeige wird auch Professor Phillip Buckhaults zitiert. Der Genetikspezialist im Bereich der Krebsforschung an der University of South Carolina sagte in einer Anhörung vor dem Senatsausschuss des US-Bundesstaates im September 2023 aus.
„Diese DNA könnte die Ursache für einige der seltenen, aber schweren Nebenwirkungen wie Tod durch Herzstillstand sein“, sagt der Genetiker. Sie könnte auch das Erbgut langlebiger Körperzellen wie Stammzellen verändern und einen Autoimmunangriff auf das Gewebe der geimpften Person auslösen. „Prinzipiell besteht auch das Risiko, später an Krebs zu erkranken“, so Buckhaults.
BioNTech: DNA Restmengen sind keine Verunreinigung

Petition von Susanne Wilschrey zum WHO-Pandemievertrag. Rechts Dr. Jürgen Otto Kirchner, der Frau Wilschrey unterstützt.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
PEI: Rund 245.000 Verdachtsmeldungen auf Impfnebenwirkung
Kirchner erklärt gegenüber Epoch Times, dass er selbst Arzneimittelopfer von einem Krebsarzneimittel sei und schwere Folgen zu tragen habe. „Daher bin ich sensibilisiert, was Arzneimittelnebenwirkungen angeht, die letztlich auf Gesetzesverstößen beruhen.“ Zudem habe er die fachliche Qualifikation und Insiderkenntnisse. „Daher sehe ich es als persönliche Verpflichtung, tätig zu werden.”
„Wenn jemand weiß, dass ein Verbrechen geschehen ist, dann sollte man nicht einfach schweigen.”

Ein medizinischer Mitarbeiter hält in Rom eine Spritze und ein Fläschchen des Comirnaty-Impfstoffs von Pfizer/BioNTech gegen COVID-19 in der Hand.
Foto: Tiziana Fabi/AFP über Getty Images
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