
Corona-Demos: Verfahren wegen mutmaßlicher Polizeigewalt eingestellt
Zwei Verfahren wegen mutmaßlicher Körperverletzung im Amt gegen Corona-Demonstranten durch einen Berliner Polizisten wurden gegen Zahlung von 6.000 Euro eingestellt. Der Verteidiger von einem der Geschädigten bezeichnet dies als Skandal und sieht eine „Gesinnungsjustiz“.

Corona-Demonstration. (Symbolbild)
Foto: Yann Schreiber/AFP via Getty Images
Während der Corona-Krise sorgte der damalige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, mit einer Intervention für Aufsehen.
Auslöser waren mehrere Videos vom Sommer 2021, die bei Corona-Demonstrationen in Berlin offenbar Polizeigewalt zeigten.
Er bat die Bundesregierung, aber auch den Berliner Senat um eine Stellungnahme.
Während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, „bis niemand mehr hinschaut“.
Einstellung des Verfahrens für 6.000 Euro
Am 31. Oktober stand der Polizist wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung und Körperverletzung im Amt in zwei Fällen, die zu einem Verfahren zusammengefasst wurden, vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten.
Zwei Fälle – ein Polizist
In dem einen Fall geht es dabei um einen Polizeieinsatz am 21. April 2021 auf der gegenüberliegenden Seite des Holocaust-Mahnmals in Berlin am Rande des Tiergartens.
Dominic H. war damals Zugführer einer siebenköpfigen Gruppe von Polizisten. Kurz vor dem Vorfall wurde eine große Corona-Demonstration durch die Polizei aufgelöst.
Nach eigenen Angaben war ihm zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die Demonstration bereits durch die Polizei aufgelöst worden war.
Die Demonstranten stießen dann auf die von Dominic H. gegenüber dem Holocaust-Mahnmal geführte Gruppe von Polizisten.
Dann ist zu sehen, wie Peter K. zu Boden geht und krampfartig zuckt.
Nur zögerlich wird seitens der Polizei, nachdem sich bereits andere Versammlungsteilnehmer um ihn gekümmert hatten, Erste Hilfe geleistet. Schließlich wurde er dem Notdienst übergeben.
Daher blieb es bei einer Verhandlung vor einem Einzelrichter am Amtsgericht Tiergarten.
Der zweite Fall
In dem anderen Fall zeigt ein Video von einer Corona-Demonstration in Berlin am 1. August 2021, wie sich der Polizist Dominic H. auf einen auf dem Bauch liegenden Versammlungsteilnehmer setzt und auf ihn einschlägt.
Letztlich stoppt ein Polizeikollege Dominic H. und drängt ihn, sich zu entfernen. Es ist zu sehen, wie der Demonstrant blutend auf dem Boden liegt.
🚨 BERLINER PRÜGEL-POLIZIST ZU 6000 EURO GELDSTRAFE VERURTEILT
Geschädigter von Polizisten angezeigt
Bei einem ersten Verhandlungstermin im März 2023 vor dem Amtsgericht Tiergarten erklärte der Geschädigte Peter K. gegenüber Epoch Times, dass er vielleicht ohne den Videobeweis durch einen anderen Versammlungsteilnehmer selbst vor Gericht stehen würde.
„Ich wurde wegen eines tätlichen Angriffs gegen einen Vollstreckungsbeamten durch die Polizei angezeigt“, berichtete er damals, nach Worten ringend.
Denn der Polizist Dominic H. leitete nach dem Vorfall ein Strafverfahren gegen Peter K. wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.
Laut Dominic H. sei Peter K. auf ihn zugegangen und hätte ihn festgehalten. Dieses bezweifelt Koslowski.
Seit dem Jahr 2015 leide sein Mandant deutlich sichtbar an einer schweren Arthritis in den Händen. Dies mache es ihm unmöglich, mit einer Hand ein Glas, geschweige denn einen Polizisten festzuhalten oder anzugreifen, erklärt Koslowski der Epoch Times.
Deshalb habe er auch eine Haushaltshilfe. Als Nachweis legte Koslowski dazu ein ärztliches Attest vor, das in der Gerichtsverhandlung verlesen wurde.
Zudem sei im Video nichts davon zu sehen, so der Rechtsanwalt gegenüber Epoch Times weiter.

Der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Stefan Koslowski (l.) und Peter K. im März 2023.
Foto: Epoch Times
Verteidigeranwalt sieht keinen epileptischen Anfall
Der im Video offensichtlich zu sehende epileptische Anfall des Geschädigten wurde durch den gegnerischen Anwalt bezweifelt, berichtet Koslowski.
Der Aufforderung des angeklagten Zugführers mit den Worten „Zurück!“ konnte Peter K. aufgrund seiner Behinderung nicht schnell genug Folge leisten, erklärt der Rechtsanwalt.
Denn infolge des Lärms konnte sein Mandant die Aufforderung auch nicht sicher zuordnen, von wo sie kam oder an wen sie gerichtet war.
Videovorführung im Gerichtssaal
„Mein Mandant hat nichts zur Eskalation beigetragen. Er stand mit erhobenen Händen da“, so Koslowski.
Es sei eine friedfertige Geste, eine Geste der Kapitulation, die man nicht als Angriff werten könne, so der Jurist gegenüber der Epoch Times.
Entscheidung nicht anfechtbar
Trotz der Beweislage bot der Richter der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten an, das Verfahren, gegen Zahlung in Höhe von 1.000 Euro an den Geschädigten und 3.000 Euro an die Landeskasse einzustellen.
Später nach Verhandlungen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und den Verteidigern von Dominic H. erhöhte der Richter das Angebot auf 3.000 Euro an den Geschädigten, womit eine Gesamtsumme von 6.000 Euro entstand.
In diesem Fall gibt es nach Zahlung einer Geldauflage durch den Angeklagten eine Verfahrenseinstellung ohne Urteil – also ohne eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld. Daher gilt die Unschuldsvermutung gegen den Angeklagten weiter, wie das Gericht gegenüber Epoch Times erklärte.
Begründen muss der Richter in solch einem Fall seine unanfechtbare Entscheidung nicht.
Richter lehnt weitere Zeugen ab
Denn Koslowski hatte dem Gericht angekündigt, bereits schriftlich vorbereitete Beweisanträge zur Anhörung von Zeugen zu stellen. Doch ohne über die Anträge zu entscheiden, bot der Richter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger von Dominic H. die vorläufige Einstellung des Verfahrens an.
Für Koslowski hätte dies dem Fall, wenn es sich bestätigt hätte, eine andere Dimension gegeben.
Anwalt sieht „Gesinnungsjustiz“
Aufgrund der Nichtbeachtung seiner angekündigten Beweisanträge und der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage trotz der Videobeweise sieht Koslowski eine „Gesinnungsjustiz“.
„Teile des staatlichen Machtapparates wurden während der Corona-Zeit immer fanatischer und haben sich vom Recht gelöst“, so der Rechtsanwalt.
Während Staatsanwaltschaften die Einstellung von Verfahren gegen Corona-Maßnahmenkritikern aufgrund geringfügiger Delikte und eine Geldauflage oft ablehnen, gelte dies für Polizisten wie Dominic H. nicht, wo Polizeigewalt offensichtlich sei, so Koslowski zu Epoch Times.
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