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Fragwürdige Aufnahmen

Regierungsflug nach Kanada – ohne Maskenpflicht?

Für Flüge von und nach Deutschland gilt derzeit noch die Maskenpflicht. Beim Flug von Politikern nach Kanada zeigen nun Aufnahmen von mitreisenden Journalisten, dass diese Pflicht möglicherweise nicht in jedem Fall zu gelten scheint.

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Wirtschaftsminister Robert Habeck spricht auf dem Flug nach Kanada mit Journalisten – ohne Mundschutz.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

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Lesedauer: 5 Min.

Videoaufnahmen vom Sonntag zum Regierungsflug nach Kanada sorgen derzeit für Aufsehen in Deutschland. Der Fernsehsender “ARD” übertrug Bilder von der Flugreise von Politikern, Regierungsvertretern und Journalisten von Berlin ins kanadische Montreal. Dort ist zu sehen, dass praktisch keiner der Passagiere trotz geltender Maskenpflicht eine Maske trägt. Mit an Bord: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Dabei gilt normalerweise auf Flügen von und nach Deutschland immer noch die Maskenpflicht. Das versetzte viele in Staunen.

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Laut Regierung kein Regelverstoß

Nach Angaben der Bundesregierung verstößt das aber nicht gegen die Regeln für den Flug mit der Bundeswehr-Luftwaffe: „Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet“, erklärte ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage.
An Bord des Airbus A340 der Luftwaffe waren auf dem Flug am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter. Fotos und ein ARD-Video zeigen Wirtschaftsminister Habeck und Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz. Voraussetzung für die Mitreise war ein negativer PCR-Test, der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein durfte.
Ex-CDU-Chef Armin Laschet schrieb am Montag auf Twitter, Journalisten und Regierungsmitglieder setzten sich „über (zwar unsinnige, aber geltende) Gesetze“ hinweg. Er war im Oktober 2020 als damaliger NRW-Ministerpräsident selbst einmal wegen eines Fotos in die Kritik geraten, das ihn ohne Maske in einem Flieger zeigte. Ein Sprecher erklärte damals, Laschet habe die Maske entsprechend der AHA-Regeln und Vorgaben der Fluggesellschaft nur für einen kurzen Moment zum Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt.

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Lufthansa antwortet

Auch die Lufthansa meldete sich in einem Twitter-Thread zu Wort: „Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske.“ Der frühere Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte auf Twitter: „Warum müssen eigentlich alle Fluggäste, die von, nach und in Deutschland fliegen, Maske tragen, aber Marie-Antoinette Habeck nicht?“

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Der mitreisende stellvertretende Chefredakteur des Portals „The Pioneer“, Gordon Repinski, schrieb auf Twitter, er halte das Ansteckungsrisiko auf einem Flug, vor dem alle Insassen PCR-getestet worden sein, für minimal. „Sieht es trotzdem blöd aus, wenn solche Bilder öffentlich werden? Total. Es ist ein Beispiel mehr dafür, wie ein Flickenteppich an Regeln nur Vertrauen zerstört.“

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Maskenpflicht gilt auf regulären Flügen

Für Flugzeuge – wie auch für Fernzüge – gilt weiterhin eine bundesweit geregelte Maskenpflicht für gewöhnliche Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist.
Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren. Die Maske abnehmen darf man nur beim Essen und Trinken. Die meisten Länder haben die Maskenpflicht bei Flügen bereits abgeschafft. Nur Deutschland hält noch mit wenigen anderen Ländern daran fest.
(Mit Material von dpa)

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