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Gebäudeenergiegesetz

Wegen Haushaltskrise: Förderung für Heizungen startet wohl nicht im Januar

Die Haushaltskrise stellt die Bundesregierung vor immense Herausforderungen. Jetzt soll sich laut Medienberichten auch noch der Förderbeginn für „klimafreundliche“ Heizsysteme um rund zwei Monate verzögern.

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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Bundestag.

Foto: Michele Tantussi/Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Ab 1. Januar 2024 sollte ursprünglich die geplante staatliche Förderung für den Einbau von neuen Heizsystemen, die die Bundesregierung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als klimafreundlich bezeichnet, beginnen. Darunter fallen etwa Wärmepumpen. Doch nun sickerte durch, dass sich der Förderbeginn aufgrund der ungeklärten Haushaltslage möglicherweise verzögern wird.
Demnach seien die Förderanträge frühestens ab dem 27. Februar verfügbar, wie die „Bild“ am Samstag, 9. Dezember, unter Berufung auf Kreise der staatlichen Förderbank KfW berichtete. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf AFP-Anfrage, Ziel sei es, die Förderung für den Heizungstausch „lückenlos“ 2024 fortzusetzen.

Suche nach geeigneter Förderung

Aktuell und noch bis Jahresende gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieses Programm war von der am 21. November verhängten Haushaltssperre ausgenommen worden, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums erläuterte. Die Bundesregierung suche noch gemeinsam Wege für die Fortführung der Ziele der Bundesregierung, auch bei der BEG.
Über einzelne Programme und Investitionen könne das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch keine präzisen Aussagen machen. Somit bleibt noch unklar, wann die Förderung letztlich startet. „Für 2024 bereiten wir alle denkbaren Szenarien vor“, um den Heizungsaustausch weiter auf Basis der BEG fördern zu können, betonte die Sprecherin.
Immobilienbesitzer sollen trotzdem ihre Anträge, sobald möglich, rückwirkend zum 1. Januar stellen können.
Die Haushaltskrise entstand durch die Umwidmung von 60 Milliarden Euro nicht benötigter Corona-Kredite für Klimaprogramme durch die Ampelkoalition. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 15. November, dass dieses Vorgehen verfassungswidrig sei.
Die Verzögerung der GEG-Förderung begründet sich laut „Bild“ mit dem Haushaltschaos in der Ampelkoalition. Seit Wochen versuchen die Regierungsparteien, einen verfassungsgemäßen Etat für 2024 aufzustellen. Insgesamt müssten sie dafür 30 Milliarden Euro einsparen.

Warnecke: Ohne Förderung Heizungsgesetz stoppen

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, forderte wegen der unklaren Bedingungen den Stopp des GEG. „Wenn es zum 1. Januar 2024 keine Förderung gibt, muss das Heizungsgesetz außer Kraft gesetzt werden. Alles andere wäre ein Bruch der Vereinbarung der Koalition und der Zusage an die Eigentümer“, sagte er der „Bild“.
Dazu wird es aber kaum kommen. Denn die Ministeriumssprecherin betonte am Samstag: „Das neue Gebäudeenergiegesetz wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.“
Das GEG legt fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit „erneuerbaren“ Energien betrieben werden müssen. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Normalfall nicht leisten. Die Regeln gelten ab Januar, aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
(Mit Material von AFP)

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