14. Mai 2024

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Straßeninterviews: Persönliche Ansichten zum Selbstbestimmungsgesetz

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Redaktion
Ab November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Dann kann jeder Erwachsene durch eine einfache Erklärung beim Standesamt seinen Vornamen und Geschlechtseintrag ändern. Gutachten sind dafür nicht erforderlich. Die Änderung kann einmal pro Jahr erfolgen und tritt nach drei Monaten in Kraft.
Durch unsere Straßeninterviews in Berlin erfuhren wir, wie geteilt die Meinungen in der Bevölkerun...

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