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Waffenamnestie in Bayern: Knapp 13.500 Schusswaffen und Zahlreiche Hieb- und Stichwaffen abgegeben

Zum Ablauf der bundesweiten Waffenamnestie am 1. Juli sind in Bayern 13.485 Schusswaffen und 1371 weitere Waffen abgegeben worden, darunter Hieb- und Stichwaffen.

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Waffen in einem Polizeipräsidium.

Foto: Roland Weihrauch/Symbolbild/dpa

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Zum Ablauf der bundesweiten Waffenamnestie am 1. Juli sind in Bayern 13.485 Schusswaffen und 1371 weitere Waffen abgegeben worden, darunter Hieb- und Stichwaffen.
Diese Zahlen nannte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in Nürnberg. Laut Recherchen der Zeitung “Neues Deutschland” fiel die Bilanz der auf ein Jahr befristeten Waffenamnestie in den einzelnen Bundesländern aber sehr unterschiedlich aus.
Herrmann erklärte, die Amnestieregelung sei in Bayern “ein voller Erfolg” gewesen und habe einen großen Beitrag zur Sicherheit im Freistaat geleistet. Zu den 13.485 bei Waffenbehörden und Polizeidienststellen abgegeben Schusswaffen zählten demnach 6377 Langwaffen, von denen 2490 in illegalem Besitz waren. Von den 7108 abgegebenen Kurzwaffen waren 2606 in illegalem Besitz.
In Niedersachsen wurden bis zum 1. Juli insgesamt 9602 Schusswaffen abgegeben, wie das “Neue Deutschland” berichtete. Rund 20 Prozent dieser Waffen waren demnach in illegalem Besitz. In anderen Bundesländern war die Zahl der abgegebenen Waffen nach Recherchen des Blatts allerdings deutlich geringer.
So seien in Thüringen nach Auskunft der zuständigen Landespolizeidirektion zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 1. Juli 2018 nur 14 Langwaffen sowie 18 Kurzwaffen abgegeben worden. Hamburg registrierte demnach im Amnestiezeitraum 534 freiwillig übergebene Waffen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 309 erlaubnispflichtige Waffen, in Brandenburg 113 Langwaffen, 251 Kurzwaffen und 21 Hieb- und Stichwaffen.
Keine Auswertungen lagen zunächst für Sachsen-Anhalt, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vor. Im Mai 2017 hatte der Bundestag beschlossen, die Zahl illegaler Waffen durch die Amnestie zu verringern. Ein Jahr lang konnten Bürger Pistolen oder Gewehre bei den Behörden abgeben. Sie mussten keine Strafverfolgung befürchten, auch wenn sie die Waffe nicht besitzen durften. (afp)

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