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1943 bis 1945

Bundesgerichtshof verhandelt über Revision von früherer KZ-Sekretärin Irmgard F.

Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Revision einer früheren Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof gegen ihre Verurteilung. Das Landgericht Itzehoe sprach Irmgard F. der Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen schuldig.

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Die Angeklagte Irmgard F (L), ehemalige Sekretärin des SS-Kommandanten des Konzentrationslagers Stutthof, sitzt neben ihren Anwälten Niklas Weber (2.v.r.) und Wolf Molkentin (r.) in einem Gerichtssaal in Itzehoe, Norddeutschland, wo am 20. Dezember 2022 das Urteil gesprochen wurde. Foto: Christian Charisius/POOL/afp via Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Leipzig über die Revision einer früheren Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof gegen ihre Verurteilung.

Durch ihre Arbeit die Haupttäter unterstützt

Das Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein sprach die inzwischen 99 Jahre alte Irmgard F. im Dezember 2022 der Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen schuldig. Es verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. (Az. 5 StR 326/23)
F. hatte 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im Lager Stutthof bei Danzig gearbeitet. Dort hatte die SS mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, etwa 65.000 starben.
Das Landgericht war davon überzeugt, dass F. durch ihre Arbeit die Haupttäter dabei unterstützt habe, Gefangene grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ein Urteil soll am Mittwoch noch nicht fallen, es wird für August erwartet. (afp/red)

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