Klärung nötig
Steuerzinsen vor Gericht: Karlsruhe prüft Verfassungsmäßigkeit
Der Bundesfinanzhof stellt hohe Zinsen für ausgesetzte Steuerbescheide infrage und bringt den Fall vor das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht für Deutschland. Foto: AdrianHancu/iStock
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Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Zinsen für ausgesetzte Steuerbescheide als möglicherweise verfassungswidrig eingestuft und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wurde ein entsprechender Streitfall dem Bundesverfassungsgericht übermittelt.
Das Verfahren im Detail mit einem Beispiel
Normalerweise müssen Steuerzahler, die ihren Steuerbescheid anfechten, die strittige Summe dennoch zahlen. Bei einem Antrag kann das Finanzgericht jedoch die Zahlung aussetzen. Verliert der Steuerzahler den Prozess, fallen für die Zeit der Aussetzung monatlich 0,5 Prozent Zinsen an, was sechs Prozent im Jahr ergibt.
Ein Steuerfall aus dem Jahr 2012 zeigt die Problematik: Hier ging es um 23.950 Euro, die durch das Finanzgericht Münster ausgesetzt wurden. Nach sechseinhalb Jahren Prozessdauer und einer Niederlage des Steuerzahlers, kamen 8.814 Euro an Zinsen hinzu.
Rechtliche Überlegungen
Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen sechs Prozent Zinsen auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig, da sie „evident realitätsfern“ seien. Diese wurden daraufhin auf 1,8 Prozent jährlich gesenkt.
Der BFH sieht nun auch beim Aussetzungszins eine unangemessene Höhe, besonders in der Niedrigzinsphase, und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung seit der Zinssenkung 2019. Mit der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird nun geprüft, ob die Regelungen zu den Aussetzungszinsen verfassungskonform sind. (afp/red)
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