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Kükentöten zulässig oder nicht? Bundesgericht verhandelt Klagen

Die heftig kritisierte Praxis des Kükentötens in der Legehennenzucht steht heute beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand.

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Jährlich werden laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen Eintagesküken nach dem Schlüpfen getötet.

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Die heftig kritisierte Praxis des Kükentötens in der Legehennenzucht steht heute beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss grundsätzlich klären, ob das Töten männlicher Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Jährlich werden laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen dieser Eintagesküken nach dem Schlüpfen getötet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Praxis 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien klagten dagegen und setzten sich in den Vorinstanzen durch. (dpa)

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