
Nancy Faeser plädierte für Umkehr der Beweislast – und rudert dann zurück
Eine Demontage von Unschuldsvermutung, Menschenrechten und Menschenwürde: Nancy Faeser wollte nicht weniger die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen.

Nancy Faeser.
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Faesers Pläne waren: Beweislast umkehren, Beamtenrecht ändern
Keine Unschuldsvermutung mehr
Konkret bedeutet das, dass von nun an jeder Beschuldigte beweisen müsste, dass er unschuldig ist, wo bisher gilt, dass ihm bewiesen werden muss, dass er schuldig ist.
In unserer Verfassung jedoch gilt die Unschuldsvermutung. Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein unantastbarer Grundsatz, genauso wie die Menschenwürde. Ein der Epoch Times bekannter Rechtsanwalt, der allerdings aus Sorge vor staatlichen Übergriffen nicht namentlich genannt werden will, ordnet das Thema juristisch ein:
„Die Beweislastverteilung regelt, wer die Wahrheit einer tatsächlichen Behauptung (im Unterschied zu einer Wertung) darlegen und beweisen muss. Generell muss derjenige, der eine für ihn günstige Tatsache und eine für einen anderen ungünstige Tatsache behauptet, nach allen Regeln der Verfahrensvorschriften beweisen, dass die behauptete Tatsache wahr ist.“
Umkehr der Beweislast – Menschenwürde auf dem Scheiterhaufen?
„Mit diesem Narrativ wurde und wird nicht nur die in unserer Verfassung und auch im Unionsrecht als unantastbar verankerte Unschuldsvermutung vernichtet, sondern auch die ebenfalls unantastbare Würde des Menschen.“
Der Mensch dürfe nie ohne ganz konkret nachgewiesenem Anhaltspunkt zu einem Störer oder zu einer Gefahr herabgewürdigt werden. „Das Verlangen nach einem Negativbeweis ist einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und unseren Grundrechten fremd und kann niemals in Einklang mit der Menschenwürde und der Unschuldsvermutung stehen.“
Die Umkehr der Beweislast und das Gegenteil der Unschuldsvermutung seien unserer Gesellschaft durch den Corona-Lockdown übergestülpt wurden.
Jedem Menschen sei pauschal und ohne konkreten Anhaltspunkt unterstellt worden, er sei eine Gefahr und habe deshalb keinerlei Freiheitsrechte mehr, weil er theoretisch unsichtbare Viren in sich tragen könnte. Von jedem Menschen sei verlangt worden, diesen generellen Vorwurf durch einen Negativbeweis auszuräumen. Dabei lasse sich der Negativbeweis, dass ein Mensch keine Viren in sich trägt, nicht erbringen.
„Mit diesem Corona-Narrativ aber wird nicht nur die in unserer Verfassung und im Unionsrecht als unantastbar verankerte Unschuldsvermutung vernichtet, sondern auch die ebenfalls unantastbare Würde des Menschen.“
Verkehrte Welt: Maskenzwang verstößt gegen Menschenwürde
Eine Beweislastumkehr könne niemals pauschal von vornherein feststehen, sondern darf immer nur auf ganz konkreten Umständen im Einzelfall beruhen. Einem Beamten oder einem anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder gar einem Richter darf niemals der völlig unbestimmte Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gemacht werden, von dem er sich dann entlasten muss.
Diese Aushebung der Unschuldsvermutung hat aber nicht erst jetzt, sondern schon seit fast drei Jahren Hochkonjunktur in Gesellschaft und Köpfen vieler Regierungsmitglieder.
„Diese Entwürdigung des Menschen hätte niemals geschehen dürfen, in keinem einzigen Fall – schon gar nicht gegenüber Kindern.“ Der Zwang, Masken aufzusetzen, um Grundrechte auszuüben, verstoße diametral gegen die Unschuldsvermutung und auch die Menschenwürde, weil dieser Zwang auf dem menschenverachtenden Gedanken beruht, ohne Maske sei ein Mensch eine Gefahr für andere.
„Nur wenn im Einzelfall ein konkretisierter Ansteckungsverdacht nachgewiesen ist, und zwar von der zuständigen Behörde, hätte im Einzelfall ein Maskenzwang gegenüber einem Menschen mit Ansteckungsverdacht oder mit deutlichen Symptomen angeordnet werden dürfen.“
Beweislastumkehr ist nichts Neues
„Dies ist ein #Frontalangriff auf die #Demokratie und die Beerdigung des #Rechtsstaates mit einer Begründung, die man sonst nur von von #Diktatoren und Vertretern von Militärjuntas kennt.“
„Nun muss Frau Faeser beweisen, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland nicht abschaffen will!“
Zurückrudern bei Anne Will
Die Innenministerin zog es allerdings vor, zurückzurudern, zu leugnen, eben ganz nach Adenauer-Motto „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ und stellt das Gesagte kurze Zeit später auf den bequemen Polstern bei Anne Will als ein Missverständnis dar.
Das lief konkret so: Anne Will möchte also in ihrer Talkshow wissen, wie genau nun die Ministerin Problembeamte zu feuern gedenke und fragte:
„Sie wollen das Disziplinarrecht ändern und die Beweislast umkehren. … Wie stellen Sie sich das vor?“
Faeser dementiert, als hätten ihre Worte und das Gesagte als Ministerin nicht die geringste Bedeutung gehabt und als hätten es nicht Millionen gelesen, angesehen und gehört: „Nein, ich will nicht die Beweislast umkehren.“ Und kommt mit einer mageren Erklärung: „Ich habe das etwas umgangssprachlich verkürzt im Fernsehen berichtet“, um dann einen neuen Dreh zu präsentieren:
„Ich will das Disziplinarrecht so aufstellen, dass es keiner Verwaltungsgerichtsklage mehr bedarf, um Bedienstete aus dem Öffentlichen Dienst zu bekommen, sondern dass das mittels eines Verwaltungsaktes geschehen soll.“ Das würde dann schneller gehen und sei zudem einfacher handhabbarer, da einfacher nachzuweisen. Moderatorin Will nickt unhinterfragt ab.
Gesetz durch die Hintertür erwartet
Der von Epoch Times befragte Anwalt schätzt dieses Zurückrudern als nur „pro forma“ ein. Er prognostiziert dabei aus den Erfahrungen der letzten Jahre schöpfend: „Die ursprüngliche Forderung von Faeser wird die Bundesregierung nicht aufgeben. Ein entsprechendes Gesetz mit der Beweislastumkehr zur Säuberung von regierungskritischen Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst wird garantiert demnächst durch die Hintertür kommen.“
Das eingangs erwähnte Zitat Adenauers geht in einem oftmals nicht mitzitierten Satz noch weiter. Adenauer soll seinerzeit ergänzt haben: „Es kann mich doch niemand daran hindern, jeden Tag klüger zu werden.“ In Bezug auf Bundesinnenministerin Faeser ist nur zu hoffen, dass sie auch den zweiten Teil vom Adenauer-Zitat verinnerlicht hat und zukünftig anwenden wird.
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