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AfD-Portal für neutrale Schule zählt 5000 Meldungen

Erst zwei Wochen nach dem Start des Meldeportals der Berliner AfD-Fraktion über Verstöße gegen das schulische Neutralitätsgebot sind bereits 5000 Hinweise dort eingegangen.

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Eine Schule in Deutschland.

Foto: istock/gpointstudio

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Eigentlich gibt es eine Vielzahl an Verfassungsbestimmungen, Gesetzen und Vereinbarungen, die vorschreiben, dass die Schule ein politikfreier Ort zu sein hat. Dort, wo aus didaktischen Gründen die Erörterung politischer Sachverhalte erforderlich ist – wie im Bereich der Sozialkunde –, ist wiederum strikte weltanschauliche Neutralität zu beachten. So wollen es zumindest die Theorie und das Gesetz. In § 4 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin heißt es: „Die Schule achtet das verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender.“ Auch gilt der Beutelsbacher Konsens, der Regeln für eine pädagogische Praxis vorsieht, die unter einem öffentlichen Auftrag steht. Tatsächlich hat sich jedoch offenbar parallel zu Verfassung und Gesetzen eine Verfassungswirklichkeit herausgebildet, die eher darauf ausgelegt ist, einen Konsens zu erzwingen. Postnational, ökologisch und vor allem „gegen Rechts“. Erst zwei Wochen nach dem Start des Meldeportals der Berliner AfD-Fraktion über Verstöße gegen das schulische Neutralitätsgebot sind bereits 5000 Hinweise dort eingegangen. In zehn Fällen sei die Fraktion als Mediator aktiv geworden mit dem Ziel, ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrern oder der Schulleitung anzuberaumen. Auf der Webseite der Fraktion können Schüler und Eltern es dieser mitteilen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Unterricht an Schulen auf unsachliche Weise gegen die AfD Stimmung macht und damit das Neutralitätsgebot verletzt. In den meisten Fällen habe die Fraktion den Anfragenden mit konkreten Formulierungen oder dem Hinweis helfen können, das Gespräch zu suchen. Die Datensätze würden nach Klärung des jeweiligen Falls gelöscht.

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