
Frankreich: Wer außer Haus will, muss sich ein Attest ausstellen
Bereits seit Ende Oktober hat Frankreich einen neuerlichen Corona-Lockdown, der voraussichtlich mindestens bis Weihnachten aufrecht bleiben wird. Eine Neuerung: Bürger, die trotz Ausgangssperre das Haus verlassen wollen, müssen sich selbst ein Attest ausstellen, sonst drohen saftige Strafen.

Ein Mann geht durch eine leere Straße in Nordfrankreich.
Foto: DAMIEN MEYER/AFP via Getty Images
In Frankreich hat der zweite Lockdown im Zeichen der Corona-Krise am 30. Oktober begonnen. Bereits zehn Tage nach Beginn des Lockdowns wurden nach Mitteilung von Innenminister Gérald Darmanin knapp 90.000 Bußgeldbescheide ausgestellt, fast ein Drittel davon im Großraum Paris. Hauptsächlicher Grund: Verstoß gegen die Ausgangssperre.
Formular steht auf der Seite des Innenministeriums zum Download bereit
Viele der Maßnahmen ähneln jenen, die bereits im Frühjahr in Kraft gesetzt worden waren. Einigen Erleichterungen bezüglich Wirtschaft und Arbeit stehen verschärfte Bestimmungen zum Tragen von Schutzmasken gegenüber, dazu kommen strikte Ausgangsbeschränkungen. Darmanin hat die Polizeibehörden dazu angehalten, die Kontrollen der Corona-Maßnahmen auszuweiten.
Bürger müssen sich – entweder mittels Smartphones oder in ausgedruckter Form – mittlerweile selbst einen wichtigen Grund attestieren, um ihr Haus zu verlassen. Das dazugehörige Formular steht auf der Seite des Innenministeriums zum Download bereit. Die Person, die es unterschreibt, muss darin Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift angeben. Für jedes Verlassen des Hauses muss sie anschließend zertifizieren, dass einer jener Ausnahmetatbestände nach dem Dekret Nr. 2020-1310 vom 29. Oktober 2020 vorliegt, der ein solches erlaubt.
Ausnahmetatbestände müssen angekreuzt werden
Einer dieser potenziellen Gründe ist die Fahrt von und zur Arbeit oder Universität sowie – für Selbstständige, denen kein Arbeitgeber das bestätigen kann – eine „unaufschiebbare Geschäftsreise“. Dazu kommen unaufschiebbare Einkäufe für den täglichen Bedarf oder den Beruf in einer jener Verkaufseinrichtungen, denen es noch erlaubt ist, ihr Ladenlokal offenzuhalten.
Unaufschiebbare medizinische Behandlungen oder Medikamentenkäufe sind auch unter den potenziellen Ausnahmetatbeständen, ebenso „zwingende familiäre Gründe“, Assistenz für hilfsbedürftige Personen oder Kinderbetreuung. Auch behinderte Menschen mit Begleitperson dürfen sich selbst einen Grund attestieren, das Haus zu verlassen.
Wenn Datum oder Uhrzeit fehlt, droht Bußgeld
Im Zeitraum von einer Stunde und im Umkreis von einem Kilometer von der eigenen Wohnadresse dürfen Personen auch für sportliche Aktivitäten wie Joggen an die Luft gehen oder mit einer Person desselben Haushalts oder einem Haustier spazieren gehen.
Auch Vorladungen des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde Folge zu leisten, stellt einen Rechtfertigungsgrund für Aufenthalt im Freien dar. Es ist auch erlaubt, ehrenamtlich auf Ersuchen der Verwaltung gemeinnützige Dienste zu leisten. Auch, wer seine Kinder zur Schule bringt oder von dort abholt, darf sich zu diesem Zweck außer Haus bewegen. Das Attest muss zwingend mit Datum und Uhrzeit sowie mit der eigenen Signatur versehen werden.
60 Prozent bekennen sich zu Übertretungen der Corona-Regeln
Wer ohne ein solches Formular angetroffen wird, dem drohen 135 Euro Bußgeld – die bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist auf bis zu 375 Euro anwachsen können. Bei drei Verstößen innerhalb von 30 Tagen kann die verhängte Geldbuße auf bis zu 3.750 Euro anwachsen, im Extremfall kommt sogar Freiheitsentzug von bis zu sechs Monaten in Betracht.
Auch wenn das Bußgeld mittlerweile für das Nichttragen einer Maske verhängt wird, stellen Übertretungen der Ausgangssperre immer noch den Regelfall für Strafen dar. In einer Umfrage bekannten sich sogar 60 Prozent der Befragten dazu, mindestens einmal gegen die Ausgangsbestimmungen verstoßen zu haben – etwa um Personen zu treffen, mit denen ein Treffen eigentlich nicht gestattet wäre, oder länger als eine Stunde das Haus verlassen zu haben.
Schon im Frühjahr in Frankreich mehr als 760.000 Bußgelder verhängt
Im Lockdown während des Frühjahres wurden mehr als 760.000 Bußgeldbescheide ausgestellt. Mittlerweile scheint nicht nur die Bereitschaft der Bürger, Corona-Maßnahmen zu umgehen, gestiegen zu sein. Das Risiko, erwischt zu werden, ist gegenüber dem Frühjahr gesunken: Zum einen, weil der Gang zur Arbeit nicht mehr im gleichen Maße wie damals unterbunden wird, zum anderen, weil die Gefahrenlage nach den Terroranschlägen der vergangenen Monate viele Einsatzkräfte anderweitig bindet.
Ein Ende der Maßnahmen ist bis auf Weiteres nicht in Sicht. Nur wenige Menschen in Frankreich rechnen damit, dass vor Weihnachten Schluss sein wird mit den Einschränkungen. Im Gegenteil: Der Innenminister fordert in einem Schreiben an die Polizeipräfekten noch schärfere Kontrollen und dass auf jeden Fall „angesprochen“ werden soll, wer sich „ohne legitimen Grund von seinem Platz entfernt“.

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