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Islamist darf nicht in Einzelhaft, wegen Verletzung seiner Menschenrechte – Wärtern mit Enthauptung gedroht

Ein zu 15 Jahren verurteilter Islamist darf nicht in Einzelhaft, da dies gegen seine Menschenrechte verstoßen würde. Dies entschied der britische Obergerichtshof. Ihm wurde jüngst vorgeworfen das Gefängnispersonal mit Morddrohungen einzuschüchtern und andere Gefangene zu radikalisieren.

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Der zu 15 Jahren verurteilte Islamist Nadir Syed (24) darf nicht in Einzelhaft. Dies würde gegen die Menschenrechte verstoßen, wie der britische Obergerichtshof nach Einreichung seiner Klage gegen das Justizministerium entschied, berichtete „The Sun“.
Der Islamist war zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er einen Enthauptungs-Anschlag auf einen Mohnblumen-Verkäufer im November 2015 geplant hatte. Der Anschlag sollte nach dem Muster erfolgen, wie im Fall des britischen Soldaten Lee Rigby1.
Nach seiner Inhaftierung habe der Islamist in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis den Wärtern damit gedroht sie zu enthaupten. Zudem habe er versucht andere Gefängnisinsassen durch “Allahu Akbar”-Rufe und Treten gegen Gefängnistüren zu radikalisieren.

Sorge vor Geiselnahme: Gefängniswärter dürfen nicht mit Syed allein sein

Beamte wurden angewiesen nicht mit Syed allein zu sein, um eine Geiselnahme vorzubeugen. Schließlich wurde entschieden, den Radikalen in Isolationshaft zu bringen – wogegen Syed klagte.
Ein Richter des High Court entschied: die Einzelhaft des Islamisten verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Interessant: Erst zwei Tage zuvor hatte die britische Regierung eine Initiative gegen Radikalisierung in Gefängnissen auf den Weg gebracht.
Ein konservativer britischer Abgeordneter kommentierte die Haltung des Richters mit den Worten: Es sei in Ordnung, dass Richter die Menschenrechte des Gefangenen respektiere. Wie aber sehe es mit den Rechten des bedrohten Gefängnispersonals aus?
1 Der britische Soldat Rigby soll am 22. Mai 2013 von einem Auto angefahren und anschließend von den beiden Insassen „im Namen Allahs“ mit Hieb und Stichwaffen getötet worden sein. Dass dieses Attentat tatsächlich stattgefunden hat, wurde nachträglich auch angezweifelt.

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