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Abtreibung

Polens Präsident legt Veto gegen Gesetz für „Pille danach“ ein

Schon für Mädchen ab 15 Jahren soll diese Form der Abtreibung ohne medizinische Betreuung möglich sein. Der Präsident legte sein Veto ein. Das Parlament plante bereits damit und möchte ihn umgehen.

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Der Präsident von Polen: Andrzej Duda.

Foto: Radek Pietruszka/PAP/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Der konservative polnische Präsident Andrzej Duda hat am Freitag sein Veto gegen eine Gesetzesänderung eingelegt, die einen rezeptfreien Zugang zur „Pille danach“ in Polen erheblich erleichtern sollte. In einer Erklärung der Präsidentschaft hieß es, Duda habe „die Änderung des Arzneimittelgesetzes an das Parlament zurückverwiesen mit der Bitte, dieses zu überdenken“.
Der Präsident könne kein Gesetz akzeptieren, das den Zugang zur Pille danach „für Kinder unter 18 Jahren ohne medizinische Aufsicht und unter Umgehung der Rolle und Verantwortung der Eltern“ ermögliche, hieß es weiter.

Für Mädchen ab 15 Jahren

Das Parlament in Warschau hatte dem Gesetzesvorschlag Ende Februar zugestimmt. Demnach sollte das Medikament ab einem Alter von 15 Jahren zugänglich sein.
Damit machten die Abgeordneten den Weg frei für Pläne der pro-europäischen Regierungskoalition von Regierungschef Donald Tusk, frühere Beschränkungen hinsichtlich der „Pille danach“ wieder zu lockern.
Die vorherige Rezeptpflicht war von der von 2015 bis Dezember regierenden rechtsnationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Zuge ihrer konservativen Familienpolitik eingeführt worden.
Die Regierung hatte mit Dudas Veto gerechnet und daher bereits im Vorfeld dessen Umgehung angekündigt. Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna sagte am Mittwoch dem Radiosender RMF FM, es sei eine Verordnung vorbereitet worden, die Apothekern die Ausstellung von Rezepten für die Pille erlaube.

Ab 1. Mai soll Pille zugänglich sein

Um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, solle vom 1. Mai an das Medikament auf diese Weise zugänglich gemacht werden.
Die Regierung Tusk hatte im Januar einen Vorstoß unternommen, um das restriktive polnische Abtreibungsrecht insgesamt zu liberalisieren. Derzeit noch sind Abtreibungen in Polen nur im Fall von Vergewaltigung oder Inzest erlaubt oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. (afp)

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