Die Regionalregierung der nordwestspanischen Provinz Galicien hat verschärfte Sanktionen für Übertretungen der Corona-Bestimmungen in ihrem Wirkungsbereich in Geltung gesetzt.
Künftig können Bußgelder von bis zu 60.000 Euro verhängt werden gegen Personen, die Maskenvorschriften verletzen, gegen Reisebeschränkungen verstoßen oder Quarantäne-Anordnungen missachten.
Für Aufsehen hat gesorgt, dass künftig offenbar auch strafbewehrte Impfpflichten in der Provinz möglich werden sollen.
„Von Gesundheitsbehörden empfohlene Impfungen“ genannt
Wie „Murcia Today“
berichtet, hat die von der regionalen Organisation der konservativen Volkspartei (PPdeG) gestellte Provinzregierung die Sanktionen beschlossen, nachdem sie der sozialistischen Regierung in Madrid vorgeworfen hatte, die Anfang Januar verschärften landesweiten Pandemiebestimmungen zu zögerlich durchgesetzt zu haben.
Neben auch landesweit untersagten Aktivitäten wie dem Abhalten von geselligen Treffen in Parks oder der Weigerung, an behördlich angeordneten Untersuchungen teilzunehmen, soll es künftig in Galicien auch mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden, „von Gesundheitsbehörden empfohlene“ Impfungen „in nicht gerechtfertigter Weise zu verweigern“.
Bis zu 60.000 Euro kann das Bußgeld betragen, sollte der Verstoß „eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Gesundheit“ mit sich bringen. Das in Galicien geltende Gesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, das durch die Novelle geändert wurde, stammt aus dem Jahr 2008.
Impfpflicht nur als abstrakte Möglichkeit geschaffen?
Die Opposition aus Sozialisten und Nationalisten geht davon aus, dass die Neuregelung eine Corona-Impfpflicht in Galicien schaffen soll. Dies widerspreche der ausdrücklichen Zusicherung des spanischen Gesundheitsministeriums, wonach die Teilnahme an der Corona-Schutzimpfung jedenfalls freiwillig bleiben solle.
Dass Galiciens Regierung auf diese Weise eine Corona-Impfpflicht eingeführt habe, bestreitet hingegen der PP-Abgeordnete Encarnación Amigo. Er betont, die Bestimmung könne „nur unter ganz bestimmten Bedingungen“ zur Anwendung kommen. Eine verbindliche behördliche Empfehlung zur Teilnahme an der Corona-Impfung besteht bis dato in Spanien offenbar nicht.
Spaniens Gesundheitsgesetz von 1986 als Grundlage?
Die Opposition wirft der Regionalregierung „
Euro Weekly News“ zufolge dennoch vor, sie würde mit der Bestimmung „fundamentale Rechte und öffentliche Freiheiten verletzen“. Mit ihrem Vorstoß würde die Regierung unter Regionalpräsident Alberto Núñez Feijóo Wasser auf die Mühlen radikaler Impfgegner leiten.
Die Regierung selbst erklärt, sie wolle lediglich die schwersten Verstöße gegen Corona-Maßnahmen wirksam ahnden, die „ein Risiko oder einen schweren Schaden für die öffentliche Gesundheit“ schaffen könnten.
Der Vizepräsident des spanischen Bioethik-Komitees, Federico de Montalvo, sieht hingegen kein verfassungsmäßiges Hindernis für eine mögliche Corona-Impfpflicht. Eine solche Verpflichtung im Rahmen einer Pandemie sei rechtlich durch das aus dem Jahr 1986 stammende Gesetz zur öffentlichen Gesundheit gedeckt. Dieses erlaube, „individuelle Rechte [zu] beschränken, solange dies einen Nutzen für die Mehrheit der Bevölkerung mit sich bringt“.
Galicien hat „nur zu wenig Impfstoff“
Verfassungsrechtler weisen jedoch darauf hin, dass auch in diesem Fall Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit beachtet werden müssten. Nationalisten-Sprecherin Iria Carreira sieht bereits die Erforderlichkeit nicht als gegeben an.
Sie wirft der Regierung vor, die Pandemie als Vorwand zu betrachten, um Bürgerrechte zu beschneiden:
„Sie wollen die Galicier unter einen Generalverdacht stellen. Dabei ist das einzige Problem, das wir bezüglich der Impfung haben, dass diese zu wenig zugänglich ist.“
