Durch den neuen Notfallplan, der ab 1. August greifen soll, könnte von der Leyen künftig sogar den „Unionsalarm“, also den Gasnotstand ausrufen. Das wäre etwa möglich, wenn Russland seine Gas-Lieferungen komplett einstellt oder es zu größeren Engpässen kommen sollte. Hier stellt sich jedoch die Frage, ab wann sich ein Land in einem „größeren Gas-Engpass“ befindet. Es besteht die Gefahr von willkürlicher Verordnung von Zwangsmaßnahmen.