Anhörung zum neuen EpiLage-Fortgeltungsgesetz – Rechtsexperte: Begrifflichkeiten weiterhin ungeklärt
Wenn keine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vorliege, muss der Bundestag laut Gesetzesänderung den Feststellungsbeschluss an sich aufheben beziehungsweise darf ihn nicht verlängern, sagt Dr. Thorsten Kingreen, Professor im Bereich Recht von der Universität Regensburg. Gleichzeitig gibt er zu bedenken: „Allerdings würde er damit auch das möglicherweise fatale Signal an Corona-Leugner und -Verharmloser senden, das Virus sei nicht (mehr) so gefährlich oder existiere sogar gar nicht mehr.“

Lockdown (Symbolbild).
Foto: Istockphoto/fermate
„Es reicht jetzt nicht mehr aus, dass der Bundestag diese Feststellung einmal trifft, sondern er muss sie in regelmäßigen Zeitabständen von höchstens drei Monaten aktualisieren; sonst gilt sie als aufgehoben“, erklärt er.
Mit Fristablauf enden „verfassungswidrige Befugnisse“
„Allerdings würde er damit auch das möglicherweise fatale Signal an Corona-Leugner und -Verharmloser senden, das Virus sei nicht (mehr) so gefährlich oder existiere sogar gar nicht mehr“, gibt Kingreen zu bedenken.
„Der Gesetzgeber erlässt heute ein Gesetz im Rang einer Rechtsverordnung, das das Bundesministerium für Gesundheit morgen wieder ändern kann“, schildert Kingreen.
Zeitversetzte Übertragung der Anhörung
- Aktionsbündnis Patientensicherheit
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Bundesärztekammer
- Bundespflegekammer
- Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
- Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
- Deutsche Gesellschaft für Public Health
- Deutsche Krankenhausgesellschaft
- Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
- Deutscher Caritasverband
- Deutscher Ethikrat
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Deutscher Richterbund
- Gesellschaft für Virologie
- GKV-Spitzenverband
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
- Sozialverband Deutschland
- Sozialverband VdK Deutschland e.V.
- di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Verband der privaten Krankenversicherung
- Dr. Thorsten Kingreen (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht Universität Regensburg)
- Dr. Anna Leisner-Egensperger (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht Friedrich-Schiller-Universität Jena)
- Dr. Hinnerk Wißmann (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht)
- Dr. Michael Brenner (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Jena)
- Dr. Gérard Krause (Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung)
- Dr. Ferdinand Wollenschläger (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Universität Augsburg)
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