Antrag beim Bundesrat: Sieben Prozent Mehrwertsteuersatz in Gastronomie soll bleiben
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird einen Antrag zur dauerhaften Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie in den Bundesrat einbringen.

Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern: Dauerhaft sieben Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
Foto: Christian Charisius/dpa
Am 13. Juli stellten die SPD und die Linke in Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf die dauerhafte Entfristung der aktuell auf sieben Prozent reduzierten Mehrwertsteuer. Jetzt hat die Landesregierung unter Manuela Schwesig (SPD) den Beschluss gefasst, den entsprechenden Antrag dazu beim Bundesrat zu stellen.
Die Gastro- und Tourismusbranche kämpft
„Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz hat in der Corona-Pandemie geholfen, Umsatzeinbrüche zu vermindern. Jetzt kämpft die Branche mit hohen Energie- und steigenden Lebensmittelpreisen“, erklärte Schwesig (SPD) im Anschluss an die Kabinettssitzung vergangener Woche, auf der die Landesregierung MV sich für den Antrag entschieden hat. Und weiter: „Zu den von der Bundesregierung geplanten Wirtschaftshilfen soll auch die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie gehören“, so Schwesig. Denn neben dem Hotel- und Gaststättengewerbe würden auch die Bürger profitieren. „Wir wollen, dass sich auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen den Restaurantbesuch leisten können. Und auch für das Kita- und Schulessen ist der reduzierte Steuersatz wichtig“, sagte die SPD-Politikerin.
Dass eine Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent einer Steuererhöhung gleichkäme, fügte Dr. Heiko Geue, Finanzminister aus Mecklenburg-Vorpommern, hinzu. Er wolle vermeiden, dass dadurch in Zeiten hoher Energie- und Verbraucherpreise die Verbraucher zusätzlich belastet werden. Der SPD-Politiker betonte in dem Zusammenhang, dass es hierbei nicht um die Einführung einer neuen Steuerermäßigung gehe, sondern um die Beibehaltung einer seit mehr als drei Jahren geltenden Regelung.
Wegen der schwerwiegenden Folgen der Corona-Krise für die Gastrobranche hatte am 1. Juli 2020 die seinerzeit in Berlin regierende Große Koalition die Umsatzsteuer für Essen in Gaststätten zunächst für ein Jahr von 19 auf sieben Prozent gesenkt, um die Betriebe am Laufen zu halten. Die Regelung wurde später verlängert, soll aber am Jahresende auslaufen.
Ab Januar 2024 könnten also die Preise in den Restaurants deutlich steigen, denn ab da soll die Mehrwertsteuersenkung nicht mehr gelten.
Tourismus eine der wichtigsten Branchen in MV
In Mecklenburg-Vorpommern hätte so eine Preissteigerung auch Einfluss auf eine der wichtigsten Wirtschaftssäulen des Landes, den Tourismus. Die Branche hat mit einer Erwerbstätigenzahl von 20 Prozent einen hohen Stellenwert, wobei sich die Zahl der Erwerbstätigen in den letzten 25 Jahren verdoppelt hat.
„Die dauerhafte Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer für die Gastronomie ist auch für den Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern wichtig. […] Wenn mehr Gäste das kulinarische Angebot der Gastronomie nutzen, sichern wir zugleich Arbeitsplätze in dieser Branche“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer.
Diese Auffassung entspricht auch dem Bundesverband der DEHOGA: Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges (63) befürchtet, dass die zwangsläufige Weitergabe der Mehrbelastung an die Kunden dazu führt, dass viele Gäste dann ganz wegbleiben. Wenn die Politik an den Plänen festhält, die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent anzuheben, drohten Umsatzverluste und nach DEHOGA-Erhebungen bundesweit weitere 12.000 Betriebsschließungen.
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