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plus-iconKanzlerkandidatin auf dem Prüfstand

Aufgebauschte Bagatellen? Neuer Wirbel um Baerbocks 40.000-Euro-Stipendium

Die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock schaffte es in den vergangenen Wochen immer wieder in die Negativ-Schlagzeilen. Doch ein Ende ist derzeit offenbar nicht abzusehen. Schon kommt ein weiteres Detail ans Licht, das für Diskussionen sorgt. Diesmal betrifft es ein Stipendium.

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Die grüne Kanzlerkandidatin und der schwarze Kanzlerkandidat: Annalena Baerbock und Armin Laschet (CDU) im Bundestag während einer Sitzung am 24. Juni 2021 in Berlin. Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Jahrelang erhielt Annalena Baerbock Fördergelder aus den Mitteln der Heinrich-Böll-Stiftung, einer parteinahen Bundesstiftung der Grünen mit 16 Landesstiftungen und 32 internationalen Büros weltweit. Finanziert wird die Stiftung zu zwei Dritteln aus Bundes- und EU-Mitteln. 2019 nahm sie knapp 72 Millionen Euro ein, die zu rund 70 Prozent für Personalkosten und „internationale Tätigkeiten“ ausgegeben wurden. 16 Prozent dieser Gelder wurden in besagtem Jahr für Stipendien ausgegeben, wie zum Beispiel für Annalena Baerbock, Tochter eines Maschinenbauingenieurs und einer Sozialpädagogin.
Trotz dieser Zuwendungen, die sich vom April 2009 bis Dezember 2012, nach 39 Monaten und monatlich 1.050 Euro auf 40.000 Euro summiert hatten, brach die Grünen-Politikerin ihre Promotion ab. Die Zahlen veröffentlichte der „Tagesspiegel“ nach Angaben von Stiftungssprecher Michael Alvarez Kalverkamp auf Nachfrage. Laut dem Sprecher sei Annalena Baerbock den mit dem Stipendium verbundenen Pflichten nachgekommen, heißt es.
Nicht nur, dass Baerbock das angestrebte Ziel nicht erreichte, sie wurde auch einige Monate über die maximal übliche Zeit hinaus alimentiert, denn die „Regelförderzeit“ beläuft sich laut Stiftungs-Website auf zwei Jahre, „Verlängerungen um zwei mal sechs Monate sind unter Umständen möglich“.

Ausnahme wegen Mutterschutz

Laut Baerbocks Sprecher gibt es jedoch eine weitere Ausnahmemöglichkeit: Wegen der Geburt ihres Kindes im Oktober 2011 sei Frau Baerbock, wie alle Eltern, zu einer weiteren Verlängerung auf maximal 48 Monate berechtigt gewesen. Dies habe man dann bis Ende 2012 verabredet, denn „Förderverlängerungen werden mit Blick auf das Erreichen des Promotionsziels und die konkrete Lebenssituation entschieden“.
Gewiss, Rückzahlungen dieser Stipendien seien laut dem Sprecher nicht üblich und auch nicht vorgesehen. Lebensentwürfe könnten sich ändern, aufgrund von „Familiengründungen oder beruflicher Neuorientierung“, so Alvarez Kalverkamp – und Promotionsabbrüche kämen „immer wieder mal vor“.
Annalena Baerbocks Grund für den Abbruch: Sie wolle sich ganz auf das Bundestagsmandat konzentrieren, das sie 2013 per Wahl erreicht hatte. Deshalb habe sie auch ihre Dissertation ab 2013 „ruhen gelassen“ und sich 2015 exmatrikuliert. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ gab sie 2013 allerdings noch bekannt, dass ihre Dissertation fast fertig sei und sie diese neben dem Mandat zum Ende bringen wolle.

Alles Bagatellvorwürfe?

Baerbocks Versäumnisse häufen sich: Ein aufgepeppter Lebenslaufvergessene Nebeneinkünfte von über 50.000 Euro, das Rätsel um ihre Doktorarbeit und Plagiatsvorwürfen in ihrem Buch in einem Umfang (43 Stellen, Stand: 5. Juli), der laut dem Experten Dr. Stefan Weber schon im Bereich einer Täuschungsabsicht liegt.
Michael Kellner, Bundesgeschäftsführer der Grünen, bezeichnet die Vorwürfe als „aufgebauschte Bagatellen“, Reinhard Bütikofer, Grünen-Chef von 2002 bis 2008, spricht gar von einem „Propagandakrieg“ und Ex-Bundesumweltminister Jürgen Trittin nennt die Enthüllungen eine „Dreckskampagne“.
Zehn Jahre zuvor reagierten die Grünen auf die Plagiatsvorwürfen gegen den damaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CDU) mit scharfer Kritik.

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