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„Übereifer der staatlichen Kontrolleure“

Augsburg: Gastronom legt Einspruch gegen 2.500 Euro Bußgeld ein und gewinnt

Im Sommer 2020 hat Gastwirt Fritsch einen Bußgeldbescheid über 2.500 Euro bekommen. Einer seiner Angestellten wurde von Polizisten ohne Maske gesehen. Der Fall wurde am gestrigen Mittwoch verhandelt und zugunsten des Wirtes entschieden. „Focus“ spricht von einem „Musterbeispiel für den Übereifer staatlicher Kontrolleure“.

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Maskenpflicht in der Innenstadt von Augsburg in Bayern.

Foto: CHRISTOF STACHE/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

Am 31. Juli 2020 haben Ordnungshüter in der Innenstadt von Augsburg einen Kellner gegen 22 Uhr gesichtet, der seine Schutzmaske nicht ordnungsgemäß getragen hatte. Die Polizisten stiegen aus ihrem Dienstwagen und haben eine Anzeige wegen „Ordnungswidrigkeit“ geschrieben.
Der Bußgeldbescheid über 2.500 Euro ging dann an den Arbeitgeber des Kellners, Günter Fritsch, schreibt „Focus“, da er als Inhaber des Lokals „Der Commerzienrat“ verantwortlich für das Verhalten seiner Angestellten sei.
Fritsch hat Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und die hohe Summe nicht bezahlen wollen. Der Prozess fand am 10. März vor dem Amtsgericht Augsburg statt und ging für den Gastronom positiv aus. Die Richterin hat das Verfahren gegen ihn eingestellt, da sie „eine Ahndung nicht für geboten“ hielt. Den Gastwirt treffe „keine oder nur eine sehr geringe Schuld“. 
Laut „Focus“ gab es zwei Gründe für diese Entscheidung. Fritsch konnte darlegen, dass der Kellner zu dem Zeitpunkt, wo die Polizisten ihn gesehen hatten, keine Gäste bedient hatte. Zudem hat er bei seiner Pause an einem Tisch die Maske abgenommen, wo er das auch laut Gesetz machen durfte.

Zu hohe Bußgelder ohne vorher Sachverhalt mit Betroffenen zu klären

Die Polizeibeamten wurden zum Prozess als Zeugen geladen und konnten vor dem Gericht die Einzelheiten vom letzten Sommer nicht mehr aufrufen und darstellen. So antwortete der eine Polizist auf die Frage, ob der Kellner ein Tablett in der Hand gehabt habe: „Weiß ich nicht mehr.“
Der Gastwirt hat vor Gericht versichert: „Wir nehmen das Thema sehr ernst. Wir alle halten uns an die Bestimmungen, weil wir sehr verängstigt sind aufgrund der Situation. Es ist die erste Pandemie für uns alle.“
Der Rechtsanwalt des Gastronoms kritisierte den Vorgang der Polizisten, sie würden zu hohe Bußgelder verhängen, ohne die „Tatbestandsmerkmale zu ermitteln“ und vorher den Sachverhalt mit den Betroffenen zu klären.
Gegenüber „Focus“ sagte Fritsch: „Ich bin froh, dass ich gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen bin“. 
Die Polizei hat bundesweit in vielen anderen Fällen hohe Bußgelder verhängt, aber nicht alle legen Einspruch ein. 
Thorsten Schleif ist der erste deutsche Richter, der die Bürger dazu auffordert, sich gegen die „Willkür“ der Corona-Verordnungen zur Wehr zu setzen. Im Gespräch mit „Focus“ sagt er, dass die Bürger vor Gericht ziehen sollten, wenn der Staat ihre Freiheiten auf „rechtswidrige Weise“ einschränke.
Jeder Bürger habe das Recht Gerichte anzurufen, wenn seine durch das Grundgesetz geschätzten Freiheiten durch die öffentliche Gewalt eingeschränkt würden. Die Vorschriften seien „unverständlich und dilettantisch formuliert“, kritisiert der Richter scharf. Deshalb sollten sich die Bundesbürger gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen.

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