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Begeht Merkel-Regierung Verfahrensfehler im Fall Böhmermann?

Angela Merkel hat den Beschluss im Fall Böhmermann getroffen ohne den Bericht der Mainzer Staatsanwaltschaft abzuwarten.

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Links: Jan Böhmermann Rechts: Bundeskanzlerin Angela Merkel Foto: JORG CARSTENSEN Getty Images / Axel Schmidt Getty Images

Foto: JORG CARSTENSEN Getty Images / Axel Schmidt Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Bei "Handlungen gegen ausländische Staaten", müssten die Staatsanwaltschaften die Bundesregierung über alle Umstände berichten, die für die Ermächtigung zur Strafverfolgung bedeutsam sein können. So wollen es die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren" (RiStBV), berichtet der "Tagesspiegel".
Auch die Beleidigung eines Staatsoberhauptes gehört zu "Handlungen gegen ausländische Staaten". Die Bundesregierung hätte also auch im Fall Böhmermann so lange mit ihrer Erlaubnis zur Strafverfolgung warten müssen, bis der vorgesehene Bericht der Mainzer Staatsanwaltschaft eingetroffen wäre. Dies geschah aber laut dem "Tagesspiegel" nicht.
Die Mainzer Behörde hatte gegen Böhmermann Ermittlungen wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan zwar aufgenommen aber den abschließenden Bericht noch nicht vorgelegt. "Der Bericht liegt uns noch nicht vor", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums von Minister Heiko Maas gegenüber dem "Tagesspiegel". 
Am Freitag sprachen sich Außenminister Steinmeier (SPD) und Justizminister Maas (SPD) gegen die Strafverfolgung Böhmermanns durch die Türkei aus. Innenminister Thomas De Maizière (CDU) und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) stimmten dafür. Bei diesem Minister-Patt entschied sich Merkel schließlich für die Ermächtigung zum Strafverfahren.
Warum die Regierung den Bericht nicht abwarten wollte, ist noch nicht bekannt. Jedoch muss dieser laut Vorschrift auf dem Dienstweg nach Berlin gelangen, also über die Generalstaatsanwaltschaft, zum Landesjustizministerium und zum Bundesjustizministerium.
Auch das Justizministerium Rheinland-Pfalz warte noch auf den Bericht. Offenbar wird die Einschätzung der Mainzer Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz einer eingehenden Prüfung unterzogen, berichtet der "Tagesspiegel" weiter.
Wie eine Emnid-Umfrage für die "Bild am Sonntag" ergab, halten zwei Drittel der Deutschen Merkels Entscheidung für falsch. 22 Prozent halten demnach den Entschluss für richtig, 12 Prozent sind unentschieden. (dk)
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