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Bundeskabinett billigt neues Organspende-Gesetz

Krankenhäuser sollen sich künftig besser um Organspenden kümmern können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat.

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In Deutschland warten laut Gesundheitsministerium mehr als 10.000 Menschen auf Spenderorgane. Die Zahl der Spender erreichte 2017 einen Tiefpunkt von 797.

Foto: Soeren Stache/dpa

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch gesetzliche Verbesserungen für die Organspende auf den Weg gebracht. Die Regierung billigte nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums den Entwurf, der eine bessere Vergütung für Krankenhäuser vorsieht, die ein Spenderorgan entnehmen. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich für die Inanspruchnahme ihrer Infrastruktur.
Damit auch kleinere Kliniken Spenderorgane entnehmen können, soll bundesweit ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend qualifizierte Ärzte zur Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stehen. Dies ist Voraussetzung für die Entnahme eines Organs.
Spahn erklärte, das Hauptproblem bei der Organspende sei nicht die Spendebereitschaft. Die habe in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. “Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken.” Ihnen fehlten häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren.
Die von Spahn angestrebte Widerspruchslösung, mit der eine Erhöhung der Spenderzahlen erreicht werden soll, ist in dem Entwurf nicht enthalten. Dadurch soll jeder automatisch zum Spender werden, wenn er oder ein Angehöriger nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bislang ist eine explizite Zustimmung erforderlich. Über eine etwaige Neureglung wird der Bundestag möglicherweise im kommenden Jahr entscheiden. (afp)

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