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Verhandlung am 21. Juli

AfD bringt Thüringer Landtagswahl, Merkel und Kemmerich an Bundesverfassungsgericht

Hat Kanzlerin Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie sich zur Wahl von Kemmerich in Thüringen äußerte? Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang.

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Angela Merkel Foto: über dts Nachrichtenagentur

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 21. Juli in Karlsruhe darüber, wie neutral sich Regierungsmitglieder äußern müssen. Es geht um zwei Klagen der AfD, die sich gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung richten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Die AfD findet, dass Merkel mit einer Aussage zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten im Februar 2020 ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf verletzt habe. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)
Kemmerich wurde am 5. Februar 2020 überraschend mit Unterstützung von CDU und AfD in Erfurt zum Ministerpräsidenten gewählt. Einen Tag später äußerte sich die Bundeskanzlerin während einer Dienstreise zu der Sache. Am 8. Februar trat der FDP-Politiker zurück.
Sie sagte unter anderem, dass die Wahl Kemmerichs “mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen”.
Merkel nannte den Vorgang “unverzeihlich” und forderte, dass die CDU sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen dürfe. Ihre Äußerung wurde sowohl auf der offiziellen Website der Bundeskanzlerin als auch auf der der Bundesregierung veröffentlicht.
Die AfD beklagt laut Verfassungsgericht, dass Kanzlerin und Regierung mit der Aussage und deren Veröffentlichung “in unzulässiger Weise Amtsautorität beziehungsweise staatliche Ressourcen für eine negative Qualifizierung” der AfD in Anspruch genommen hätten. Nach Ansicht der Partei sei ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Bundesregierung wiederum sei der Ansicht, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Kanzlerin geäußert habe, sondern als Parteipolitikerin. Sie habe sich ausschließlich an die CDU gerichtet, die AfD sei nur mittelbar betroffen.

Was sagte Merkel?

Merkel hatte die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen scharf kritisiert, die Nachrichtenagentur dts meldete ihre Worte: „Da dies absehbar war, in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.“ Jedenfalls dürfe sich die CDU nicht an einer solchen Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen.
Die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum thüringischen Ministerpräsidenten sei „ein einzigartiger Vorgang“ gewesen, „der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat für die CDU und auch für mich“, sagte Merkel. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie“, so die Bundeskanzlerin. (afp/dts)

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