Dschihad in Würzburg: Behörden lehnten psychische Betreuung von somalischem Täter ab
Auf Anraten einer psychiatrischen Einrichtung hätte der Würzburger Dschihad-Täter einen Betreuer an die Seite bekommen sollen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Der Grund: Nicht nötig. Und außerdem habe man den Somalier mehrfach nicht zu Hause antreffen können.

Blumen und Kerzen stehen vor dem abgesperrten Kaufhaus in Würzburg, in dem ein Mann Menschen mit einem Messer attackiert hatte. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa
Der Täter war polizeibekannt
- 2015: Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Messer im Asylheim – Verfahren 2017 eingestellt
- 12. und 13. Januar 2021: Beleidigung und Messerdrohung gegenüber mehreren Personen im Obdachlosenheim; dafür:
- 13. bis 21. Januar 2021: Aufenthalt in psychiatrischer Klinik
- Mitte Juni 2021: Der Somalier stoppte einen Autofahrer und nötigte ihn, ihn in die Altstadt zu fahren. Dafür erhielt er:
- Mitte Juni 2021: Nur eine Nacht in der Psychiatrie, da laut Amtsgericht „nach Ansicht der Einrichtung aus medizinischer Sicht zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass für das Vorliegen einer von der betroffenen Person ausgehenden weiteren Fremdgefährdung bestand“.
Die Attacke eines “Psycho-Islamisten”
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