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Flüchtlingshelfer für "Sieg Heil” mit linker Hand verurteilt

Kurios: Dem 35-jährigen linken Aktivisten Edgar D. aus München droht eine Eintragung ins Führungszeugnis als Nazi. Der ehrenamtliche Flüchtlingshelfer wollte mit einem Nazigruß - allerdings mit erhobener linker Hand - gegen Pegida demonstrieren. Nun befürchtet der Student negative Auswirkungen auf seine Berufslaufbahn.

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CHEMNITZ, GERMANY - SEPTEMBER 13: An art installation of brass wolves, some giving the Nazi Heil Hitler salute, on September 13, 2018 in Chemnitz, Germany. The installation, by artist Rainer Opolka, is meant to counter hatred and violence following the large-scale right-wing demonstrations over two weeks ago after the murder of a German man by refugees.

Foto: Photo by Jens Schlueter/Getty Images

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Aus Protest gegen eine Pegida-Demonstration am 13. Juni vergangenen Jahres auf dem Münchner Marienplatz zeigte Edgar G. laut „taz“ öffentlich den Hitlergruß mit dem linken Arm und rief dazu „Sieg Heil“.
Damit wolle er den Demonstranten einen „Spiegel“ vorhalten und zu verstehen geben, dass er die Demonstranten für Nazis halte. “Es ist schrecklich, was da abgeht – dieser ganze Hass“, begründet er in der “taz.” seine Tat.

“Saudumme Idee”

Nun musste sich Edgar D. vor Gericht wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. „Es ist eine saudumme Idee gewesen“, gab der Student vor Gericht in der Hoffnung auf Straferlass zu.
Die 1.500 Euro Bußgeld würden ihm weniger Kopfzerbrechen machen. Der ihm drohende Eintrag ins Führungszeugnis als Nazi hingegen schon. Das könnte das Aus für seine berufliche Laufbahn als Lehrer bedeuten, so der Student laut „taz“. Lehrer sei sein „Traumberuf“. Er fürchte, keine Stelle mehr als Förderlehrer oder Referendar zu bekommen.

Keine Milde des Richters

Amtsrichter Vincent Mayr ließ dennoch keine Milde walten, ein Hitlergruß „kommt nicht in die Tüte“, sagte er bei seinem Urteilsspruch. „Was für eine Wirkung hat das auf Dritte, auf wirkliche Nazis?“ Auch die Staatsanwältin stellte klar, es könne keine „Gesinnungsjustiz“ geben, auch wenn Edgar nicht aus rechtsextremer Motivation gehandelt habe.
Edgar Ds. Anwalt prüft eine Berufung. (nh)

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