Für Verfassungsklage gegen “Ehe für alle” – Petition: “Ehe retten JETZT. Bayern voran!” – Bereits über 16.000 Teilnehmer
Nach der umstrittenen Bundestags-Aktion zur gesetzlichen Legitimierung der "Ehe für alle" bildet sich breiter Widerstand gegen das Vorhaben. Einige Parteien prüfen derzeit eine Verfassungsklage. In Bayern wurde eine Petition gestartet, die nach zwei Tagen bereits über 16.000 Teilnehmer verzeichnen konnte.

Oben: Petition "Ehe retten JETZT. Bayern voran!" - Unten: Nach der Auszählung der Stimmen: Konfetti im hohen Haus.
Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Image
Petition “Ehe retten JETZT. Bayern voran!”
„Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.”

Foto: Screenshot Petition auf citizengo.org
Nach der Spaßgesellschaft …
… kommt die Einheitsgesellschaft
„Die begriffliche Einebnung von Differenzen ist eine Ideologie: Wir sollen keine Differenzen mehr wahrnehmen, damit wir ein möglichst einheitliches Denken formulieren. Das ist ein Armutszeugnis.”
„Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes.”
Gauland: “Wertebeliebigkeit”
Strache: Familie steht linkem Gesellschaftsmodell im Weg
Hintergrund:
- Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
- Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
- Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
- Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
- Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
- Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
- Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
- Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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