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Geleaktes BMI-Dossier zu Corona-Krise von Innenministerium als “Privatmeinung” bezeichnet

Ein an die Presse durchgesickertes Papier aus dem Referat für den Schutz kritischer Infrastrukturen des Bundesinnenministeriums, in dem davor gewarnt wird, dass der Staat sich als größter "fake news Produzent" in der Corona-Krise erweisen könnte, wird vom Ministerium inzwischen als nicht autorisierte Arbeit und Privatmeinung bezeichnet.

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Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer hat ein internes 80 seitiges Dossier, das sich kritisch mit dem Umgang der Regierung mit der Corona-Krise befasst, als Privatmeinung des Referenten bezeichnet. Das Dossier wurde an "Tichys Einblick" geleakt.

Foto: Britta Pedersen/dpa

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Ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums hat sich kritisch zu den Corona-Maßnahmen geäußert – und bekommt jetzt dienstrechtliche Konsequenten zu spüren.
Der Mitarbeiter habe “in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfs und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet”, erklärte das Haus von Ressortchef Horst Seehofer (CSU) am Sonntag in Berlin.
Durch “innerdienstliche Maßnahmen” sei sichergestellt, dass er dies nicht fortsetzen könne, hieß es in der Erklärung weiter. Das gut 80 Seiten umfassende Papier soll nach einem Bericht des “Spiegel” Informationen sowohl intern wie extern an einen großen Verteiler gegangen sein. Am Wochenende sei es dann auf der Seite “Tichys Einblick” gelandet.

Virus nicht gefährlicher als andere – Staat als “Fakenews”-Produzent

In dem Papier vertritt der Verfasser die Auffassung, es handle es sich beim Umgang mit Covid-19 um einen “globalen Fehlalarm”. Die Gefahr des neuartigen Virus sei “nicht größer als die vieler anderer Viren”.
Die von den Behörden angeordneten Maßnahmen richteten mehr Schäden an, als sie nutzten. Der Staat müsse sich in der Corona-Krise womöglich den Vorwurf gefallen lassen, “einer der größten Fakenews-Produzenten” gewesen zu sein.
“Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des Bundesinnenministeriums”, heißt es in der Stellungnahme des Hauses.

Ministerium bestreitet Auftrag und Zuständigkeit des Verfassers

Diese eigenständig vorgenommene “Analyse” erfolgte außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im Ministerium, für die er tätig war, erklärte das Innenministerium. “Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag noch eine Autorisierung.”
Es sei nicht akzeptabel, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung behördlicher Symbole, etwa dem offiziellen Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, hieß es. (afp/al)
 

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