Logo Epoch Times
Gutachten war positiv

Flüchtlingspolitik: SPD warnt Seehofer vor Verfassungsklage gegen Merkel

top-article-image
author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Die SPD hat die bayerische Staatsregierung um Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) eindringlich davor gewarnt, gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Eine solche Klage wäre "ein Affront gegen die Politik der Kanzlerin", sagte SPD-Generalsekretärin Katarina Barley den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Das würde eine ganz neue Eskalationsstufe im Verhältnis zwischen CDU und CSU darstellen."

Ex-Verfassungsrichter wirft Regierung Verfassungsbruch vor

Hintergrund ist ein juristisches Gutachten, das an diesem Dienstag im bayerischen Kabinett behandelt wird und CSU-Chef Horst Seehofer nach Medienberichten in seinem Kurs gegen die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel bestärkt. Das Gutachten aus der Feder des früheren Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio räumt dem Freistaat demnach Erfolgsaussichten bei einer möglichen Verfassungsklage Bayerns gegen die Bundesregierung ein.
Die Bundesregierung hat mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen wieder umfassend zu kontrollieren, Verfassungsrecht gebrochen, heißt es darin. Der Bund sei aus verfassungsrechtlichen Gründen "verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist".
In dem Gutachten komme die Fabio zu dem Schluss, dass der Bund seine Pflicht zur effektiven Grenzsicherung vernachlässige.
Der Bund sei aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch "verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist", heißt es laut "Bild" in dem Gutachten.
Zudem könne aus dem Grundgesetz kein universelles Recht auf Schutz für alle Menschen abgeleitet werden, das Grundgesetz garantiere lediglich jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinde "eine menschenwürdige Behandlung".
In dem Gutachten heißt es weiter: "Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich."
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast, räumt einer solchen Klage allerdings wenig Erfolgsaussichten ein. Sie könne sich "nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht angesichts humanitärer Katastrophen und internationalem Terrorismus einer Bundesregierung verbietet, menschenrechtlich zu handeln", sagte sie. (dts)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.