Kinderrechte dürfen nicht extra ins Grundgesetz: Dreifache Mutter zieht vor den Bundestag
Kinderrechte gehören nicht extra ins Grundgesetz, fordert die gebürtige Luxemburgerin Doris Schuster mit ihrer Petition. Dabei ist sie selbst dreifache Mutter. Ein Paradoxon? Epoch Times sprach mit der Petentin.

So sehen glückliche Kinder aus. Brauchen sie dafür gesonderte Kinderrechte im Grundgesetz?
Foto: iStock
Kinderrechte im Grundgesetz. Was so harmlos und vernünftig klingt und einen wohlwollenden Eindruck vermittelt, könnte sich schon bald als Büchse der Pandora entpuppen. Wer einen Blick nach Norwegen wirft, dem offenbaren sich die wahren Absichten und Möglichkeiten, die hinter der Gesetzesänderung stecken.
In Norwegen wurden die Kinderrechte bereits gesetzlich verankert. Seitdem leben die Eltern dort in ständiger Angst, dass die Behörden ihnen die Kinder wegen Nichtigkeiten entreißen. Der Begriff Kindeswohl wurde völlig neu definiert.
So weit soll es in Deutschland nicht kommen. Dafür setzt sich die gebürtige Luxemburgerin Doris Schuster ein. Die dreifache Mutter aus Hessen ist durch ihre jugendlichen Schulkinder sensibilisiert. Längst weiß sie, dass politische Meinungsbildung wie beispielsweise zur Organspende, Fridays for Future und Menschenrechte Einzug in die Klassenzimmer gehalten hat. Das gilt auch für Kinderrechte.
Auf anschauliche Weise wird den Kindern in Schulen nähergebracht, dass sie Rechte haben, die sie durchsetzen können – notfalls auch gegen den Willen der Eltern. Da in der hessischen Familie alle Themen besprochen werden, landeten schließlich die Kinderrechte auf dem Wohnzimmertisch.
Kinderrechte im Grundgesetz – ein neuer Versuch
Als sich die gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte gemeinsam mit ihrem Nachwuchs über Kinderrechte recherchiert, ist sie überrascht. Bereits in den Jahren 2013 und 2016 waren Anträge zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz von den Linken und den Grünen gescheitert. Gutachten hätten damals gezeigt, dass die Gefahr bestehe, Elternrechte „auszuhebeln“.
Nun sollte aufgrund des Koalitionsvertrages bis Ende 2019 erneut ein Entwurf vorgelegt werden. Doch was hat sich seit der damaligen Ablehnung geändert? „Im Prinzip nichts“, sagt Doris Schuster gegenüber Epoch Times. „Die Grundrechte schützen ausreichend unsere Kinder.“
Aus diesem Grund habe sie sich auch entschieden, in die Öffentlichkeit zu treten.
Herausforderung Bundestagspetition
Mit einer Bundestagspetition richtet sich die dreifache Mutter gegen die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Ganz einfach war das nicht, erklärte sie gegenüber Epoch Times. Es war eine echte Herausforderung, ihr Anliegen in maximal 3.000 Satzzeichen darzulegen – eine Richtlinie für Bundestagspetitionen. Nachdem sie diese am 15.12.2019 eingereicht hatte, wurden ihre Nerven auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Sie hat „gewartet, gewartet und gewartet“.
Zum 6. Februar erhielt Schuster die ersehnte Information, dass die Petition angenommen wurde. Besonders „komisch“ erscheint der Petentin der Umstand, dass ihre Petition erst nach der am 1. März eintretenden Impfpflicht endet. Das hätte anders laufen können, wenn die Petition schneller veröffentlicht worden wäre.
Gründe für die Petition vor dem Bundestag
Die parteilose 43-Jährige weist darauf hin, dass sie mit ihrer Petition ein für sie völliges Neuland betreten habe. Aber warum hat sie keine der vielfältigen anderen Internetplattformen gewählt?
„Das geht auf Kai aus Hannover zurück“, erklärt Schuster. In einem Video habe Kai Orak darauf hingewiesen, dass der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ mit seiner eingereichte Petition „gegen die Wand gelaufen“ war.
Die Ärzte hatten ihre Petition „Deutschland braucht keine Impfpflicht“ über die Plattform openPetition geschaltet. In einer Rekordzeit von 23 Tagen sammelten sie 50.000 Unterschriften. Als am 27. Juni 2019 schließlich 143.294 Unterschriften an das Bundesgesundheitsministerium ausgehändigt, war auch Epoch Times dabei.
Obwohl der damalige Regierungssprecher eine Beteiligung der Ärzte in einer Anhörung vor dem Bundestag in Aussicht gestellt hatte, wurden sämtliche Argumente der Ärzte, die gegen einen Impfzwang sprachen, bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt. Ein Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten kam in diesem Rahmen nicht zustande. Stattdessen wurde die Impfpflicht zum 1. März 2020 beschlossen.
„Ich wollte nicht, dass auch unsere Unterschriften verpuffen“, sagt Schuster. Aus diesem Grunde habe sie für ihre Petition zur Ablehnung der gesonderten Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz den etwas komplizierteren Weg gewählt.
Probleme auf der Bundestagsseite
Kompliziert sei das Unterfangen deshalb, weil manche Unterschriftswillige einfach den Zugang zu der Petition nicht finden würden. „Sie ahnen nicht, wie viele Probleme die Menschen haben, sich zu registrieren.“ So finden manche beispielsweise gar nicht den Anmeldebutton auf der Seite der Bundestagspetition. Das sei sehr irritierend.
Ohnehin sei diese Petition nicht vergleichbar mit einer Aktion, bei der auf der Straße oder an einem Stand Unterschriften gesammelt werden. Aber wenn dann schon bei der Registrierung derartige Probleme auftauchen, könnten schnell einige Stimmen verloren gehen.
Um dem vorzubeugen, hat sich die dreifache Mutter an ihre Ansprechpartnerin beim Bundestag gewandt. Sie wurde darauf hingewiesen, dass man sich bei Registrierungsproblemen an folgende E-Mail-Adresse wenden solle: [email protected].
Bislang haben 15.104 Menschen (Stand 23.02., 10 Uhr) die Petition „Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz“ vom 15.12.2019 von Doris Schuster unterzeichnet. Im Internet gibt es ähnliche Petitionen. Für den Bundestag haben diese jedoch – wie die Erfahrung der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ zeigt – keinerlei rechtliche Bedeutung.
Daher appelliert die dreifache Mutter im Namen aller Familien, Kinder und Eltern darum, ihre Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten, damit das Quorum von 50.000 Stimmen erreicht wird.
Aktuelle Artikel des Autors
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.