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Keine Geringfügigkeit der Straftaten

Landgericht München I stuft „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein

Straftaten sind kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie. Das erklärt das Landgericht München. Und sie seien auch als solche juristisch nüchtern zu bewerten.

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Mitglieder der Gruppe der „Letzten Generation“ blockieren eine Straße in München am 19. Juni 2023. Das Landgericht München I stufte die „Letzte Generation“ jetzt als kriminelle Vereinigung ein.

Foto: Christof Stache/AFP via Getty Images

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Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Strafschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.
Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation.

Was war der konkrete Fall?

Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Aktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die „Letzte Generation“ die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Keine Geringfügigkeit der Straftaten

Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Straftaten seien kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.

Strategieänderungen der Gruppierung

Der Massenaufstand, den die „Letzte Generation“ erhoffte und der durch ihre Proteste ausgelöst werden sollte, blieb bisher aus. Wichtige Mitglieder sind inhaftiert. Gewalt gegen Aktivisten führt immer weniger zu Empörung in der Öffentlichkeit.
Daher erwägt die Gruppe eine Änderung der Strategie. Künftig sollen laut einem Strategiepapier, das „MDR Investigativ“ vorliegt, beispielsweise öffentliche Auftritte von Politikern als Bühne benutzt werden.
Als Vorbild dient dabei unter anderem die US-Gruppe Climate Defiance. Zudem haben sie die gleichen Geldgeber, den „Climate Emergency Fund“.
Gemäß dem Strategiepapier plant die „Letzte Generation“, in der letzten Novemberwoche möglichst große Teile von Berlin orange einzufärben. Allein in Berlin gibt es bereits über 2.500 laufende Verfahren gegen Mitglieder der Gruppe, und es wird gegen mehrere von ihnen wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.
(afp/ks)

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