Eine Änderung der Richtung der Corona-Politik im Bundesland Brandenburg soll durch einen umfassenden Antrag der AfD-Fraktion im Landtag erreicht werden.
„Die einzige erkennbare Strategie der politischen Verantwortungsträger besteht in einer Aneinanderreihung von Lockdowns, deren Wirksamkeit in der Wissenschaft immer umstrittener ist“, heißt es in der Begründung des Antrags und, dass führende Ärzte und Wissenschaftler die Lockdownpolitik bereits seit Langem kritisierten und fehlenden Risikogruppenschutz anmahnen würden.
- Risikogruppen effektiv schützen
- Verlässliche Datengrundlage schaffen
- Impfen und Versorgung der Bevölkerung
- Demokratiedefizit beheben
- Öffentliches Leben wiederherstellen und Lockdowngeschädigten schnell helfen
Hierbei wurde auf den Stand der Dinge hingewiesen und von der Regierung Abhilfe verlangt.
Es heißt: “Der Landtag stellt fest: Wissenschaftliche Erhebungen haben bewiesen, dass der Lockdown vulnerablen Gruppen keinen Schutz bietet, nachfolgende Generationen mit kaum bezahlbaren Schulden belastet und ganze Wirtschaftszweige irreparabel schädigt. In allen Einrichtungen und Betrieben des kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens, in denen die Hygieneregeln umgesetzt werden, muss sofort eine Öffnung erfolgen. Fortbestehende Maßnahmen sind ständig zu überprüfen, vorab dem Parlament vorzulegen, gegenüber der Öffentlichkeit rational zu rechtfertigen und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Einrichtungen folgen keiner nachvollziehbaren Logik des Infektionsschutzes.“
Deshalb soll die zukünftige Corona-Politik der Landesregierung durch eine neue Maxime geleitet werden. Dabei sollen nicht mehr die gegenüber der Bevölkerung größtmöglich durchsetzbaren Maßnahmen im Vordergrund stehen. Stattdessen solle man nur jene Maßnahmen treffen, die zur „Vermeidung von drastischen und definitiv die Lockdownfolgen übersteigenden Opferzahlen zwingend notwendig sind“ – und dass im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaft mit dem Recht auf Selbstgefährdung.
Schützen und unterstützen statt isolieren
Die Landesregierung wurde unter anderem zur exakten Definierung der medizinischen Risikogruppen nach österreichischem Vorbild aufgefordert und finanzielle und infrastrukturelle Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen, insbesondere auch für Mitarbeiter und Bewohner beziehungsweise Patienten von Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen.
Für die Beschäftigten in der stationären und ambulanten Altenpflege sowie „durch die Pandemie belasteten Arbeitskräfte im medizinischen Bereich“ wurde eine steuerfreie monatliche Sonderzahlung von 500 Euro gefordert. Zudem sollen ausreichend Schnelltests zur Verfügung gestellt werden.
Die Landesregierung wurde in diesem Zusammenhang auch aufgefordert, „einen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Vereinsamung von Pflegeheimbewohnern im Zuge von Infektionsschutzmaßnahmen vorzulegen“. Darin enthalten war die Aufforderung, die Bewohner nach Aufklärung über die Risiken selbst entscheiden zu lassen, wie sie ihren Lebensabend unter Abwägung aller Gegebenheiten verbringen möchten.
Es wurde empfohlen, nach Vorbild Japans, in der Bevölkerung das Bewusstsein zur Prävention von COVID-19 durch viruzides Gurgeln und viruzide Nasensprays zu erhöhen und den Pflegeheimbewohnern diese Mittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Lage neu analysieren
Um die „tatsächliche Verbreitung, Immunitätsrate und damit Gefahrenlage“ für die Bevölkerung herauszufinden, wurden
repräsentative Antikörpertests- und Lymphozytentransformationstests gefordert. Die Landesregierung solle „von willkürlichen Inzidenzwertschwellen“ Abstand nehmen, positive PCR-Tests bei Symptomlosen nicht mehr als Corona-Infektion werten und die Einschätzung der Gefahrenlage auf eine breitere Datengrundlage stellen. Zudem wurde dazu aufgefordert, nur noch hauptursächlich an COVID-19 Verstorbene als Coronatote zu zählen und im Zweifelsfall Obduktionen durchzuführen.
Die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus mit eventuell gesundheitlichen Folgen soll den wahrscheinlichen Kollateralschäden der Coronamaßnahmen gegenübergestellt und abgewogen werden. Dabei dürfe man sich nicht an theoretischen Maximalschadenszenarien durch das Virus orientieren, sondern müsse von der Zielstellung geleitet sein, möglichst viel Freiheit zu ermöglichen. Hierzu wurde ein Bericht mit Analyse und Abwägung der Lockdownfolgen eingefordert, den die Landesregierung dem Landtag bis zur nächsten Plenarsitzung vorlegen müsse.
Keine Zwangs-Impfungen
Die Landesregierung wird weiter aufgefordert, von jeglicher direkter Impfpflicht Abstand zu nehmen und auch eine indirekte Impfpflicht durch Unternehmen und Einrichtungen zu verhindern. Hierzu wurde auf möglicherweise geforderte Impfnachweise hingewiesen, etwa zum Betreten von Gebäuden und Verkaufsräumlichkeiten, für die Vergabe von Aufträgen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Gleichzeitig sollen die Menschen, die sich freiwillig eine Impfung wünschen, schnellstmöglich damit versorgt und die entsprechenden infrastrukturellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden. Dabei solle man bevorzugt auf konventionelle Impfstoffe zurückgreifen, als die Menschen mit genetischen Impfstoffen (mRNA-Vakzine) zu behandeln. Der Bevölkerung sollen Risiken, Nebenwirkungen und Wirksamkeit der unterschiedlichen Corona-Impfungen transparent und ausführlich dargelegt werden.
Zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Produkten in Krisenzeiten wurde zur Vorlage im Landtag bis Jahresende ein Maßnahmenkatalog zur Wiederansiedlung von (Medizin-relevanten) Schlüsselindustrien verlangt, ebenso wie die stärkere Berücksichtigung nationaler Interessen bei der Förderung von Forschung.
Demokratie statt Diktat
Die Landesregierung wurde aufgefordert, bis zur nächsten Landtagssitzung einen Gesetzentwurf zum Infektionsschutzbeteiligungsgesetz vorzulegen, um den Landtag und den für Gesundheit zuständigen Ausschuss in die Gestaltung der Verordnungen aktiv mit einzubinden, sodass diese nicht erst zusammentreten müssen, „nachdem die Landesregierung Verordnungen zum Infektionsschutz erlassen hat“.
Auch vor kommenden Ministerpräsidentenkonferenzen über die weitere Ausgestaltung der Coronamaßnahmen soll zukünftig eine Sondersitzung des Landtages einberufen werden. Bei diesen können dann der Landesregierung Handlungsaufträge erteilt werden.
Zur Wahrung der Versammlungsfreiheit sollen Demonstrationen und politische Versammlungen „zumindest bei der Vorlage von Hygienekonzepten“ ermöglicht werden – unabhängig vom lokalen Inzidenzwert. Hierbei soll auch gesetzlich dafür gesorgt werden, dass Landkreise und Kommunen diese nicht mit Verweis auf den Infektionsschutz verbieten können.
Die Landesregierung wird explizit dazu aufgefordert, Corona-Eindämmungsmaßnahmen nicht durch „Verbreitung von Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu rechtfertigen und durchzusetzen“. Man solle stattdessen beruhigend auf die Bevölkerung einwirken, heißt es.
Reanimation des öffentlichen Lebens
Unabhängig von „willkürlichen Inzidenzwertschwellen“ sollen – sofern die Einhaltung der Hygienevorschriften jederzeit gewährleistet werden könne – unverzüglich und uneingeschränkt von der Landesregierung wiedereröffnet werden:
„a) Hotels, Pensionen, gastronomische Einrichtungen und Veranstaltungsstätten
b) Einrichtungen des Einzel- und Fachhandels, Dienstleistungsgeschäfte und –unternehmen
c) Bildungseinrichtungen
d) alle Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege
e) Zoos und Tierparks
f) Sportvereine, Sportstätten sowie Fitness- und Kosmetikstudios
g) Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, Bibliotheken und andere kulturellen Einrichtungen
h) Einrichtungen des religiösen Lebens sowie Gotteshäuser
i) Frauenhäuser
Auch den Opfern des staatlichen Lockdowns soll schnelle Hilfe zuteilwerden. Dem Landtag soll dazu bis zur nächsten Plenarsitzung ein entsprechender Bericht vorgelegt werden: Warum und wo sei es bisher zu Verzögerungen bei der Auszahlung von Coronahilfen gekommen? Von der Landesregierung wurden Gegenmaßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Auszahlung notwendiger Hilfszahlungen unter Wahrung des Betrugsschutzes gefordert.
Man beklagte die Selektion von Wissenschaftlern, was ebenso aufhören müsse, wie der Druck auf diese, um gewünschte Ergebnisse zur Rechtfertigung der eigenen Maßnahmen zu erreichen.
Die im Antrag aufgelisteten Forderungen sollen ein Gleichgewicht zwischen Gesundheitsschutz, dem Wiederherstellen von Grund- und Freiheitsrechten und einer deutlichen Verringerung des weiteren wirtschaftlichen Schadens erreichen und die durch den Lockdown geschädigte seelische und körperliche Gesundheit der Bürger durch den Erhalt des öffentlichen Lebens wieder sicherstellen.