Kein islamistisches Motiv, keine Entschädigung
Messerattacke Würzburg: Opfer und Hinterbliebene bekommen wahrscheinlich keine Entschädigung vom Bund
Bei nachweislich aus islamistisch motivierten Straftaten bezahlt die Bundesregierung den Opfern und Hinterbliebenen eine „Härteleistung“. Bisher konnten die Ermittler nach der Attacke in Würzburg dies noch nicht eindeutig feststellen.

Mit Blumen und Kerzen gedenken Menschen der Opfer des Messer-Anschlags von Würzburg am 26. Juni 2021.
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Die Opfer des Messerattentäters von Würzburg erhalten möglicherweise keine Entschädigung von der Bundesregierung.
Die Entschädigungszahlung nach einem islamistischen Anschlag beträgt seit 2018 für den Verlust naher Angehöriger 30.000 Euro. Damit die Auszahlung erfolgt, müssen die Ermittler ein islamistisches Motiv für die Tat zweifelsfrei feststellen können.
Härtezahlung an Opfer steht noch nicht fest
Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, bestätigte gegenüber der “Welt am Sonntag” diesen Sachverhalt. Alles Weitere hänge von den Ermittlungen ab, die noch nicht abgeschlossen seien.
Ein 24-jähriger Somalier hatte am Freitag (25. Juni) in einem Kaufhaus der Würzburger Innenstadt drei Frauen erstochen und weitere Passanten teils schwer verletzt.
Zuerst vermutete die Polizei ein islamistisches Motiv für die Tat. Ein Zeuge hatte ausgesagt, dass Abdirahman Jibril A. “Allahu Akbar” (Gott ist groß) gerufen haben soll, während er mit dem Messer auf Menschen einstach.
Dieser Verdacht verhärtete sich bisher nicht, so die Behörden. Es würden den Beamten keine Hinweise vorliegen, dass der 24-jährige Somalier eine Verbindung zu einer Terrororganisation habe.
Täter war wegen „verstörtem Verhalten“ aufgefallen
Klar ist hingegen, dass der Straftäter sich in den letzten Monaten mehrfach “beunruhigend auffällig” verhalten hatte, sodass er bereits zweimal psychiatrisch untersucht wurde. Die Ärzte entließen den Mann jedoch beide Male und konnten keinen Behandlungsbedarf feststellen.
Den Opfern und Hinterbliebenen stehen, wenn ein schlechter psychischer Zustand des Täters der Auslöser für das Verbrechen war, keine Auszahlung von Härteleistungen zu.
Der Islamismusexperte Ahmad Mansour hatte auf die Frage nach der Abgrenzung zwischen Radikalisierung und psychischer Labilität im Interview mit der “Welt” wie folgt geantwortet:
Bei einer Radikalisierung spiele die Sehnsucht nach Halt und Orientierung eine wichtige Rolle. Das gelte für Islamisten, Rechtsradikale oder für Menschen, die sich Sekten anschließen.
Zudem seien Menschen, die bereit sind andere zu verletzen, immer psychisch auffällig. Sie ließen sich bei der Durchsetzung ihrer Ziele keine Grenzen setzen.
Es sei weltweit zu beobachten, sagte der Psychologe gegenüber der “Welt”, wie sich sehr labile Personen in alle Richtungen radikalisierten. Diese Radikalisierung fände meist nicht in Organisationen statt. Die Personen hätten ideologische Züge und trugen Hass in sich.
Opferbeauftragte: Extremistisches Motiv ist eng definiert
Der Opferbeauftragte Edgar Franke beschreibt, wie das terroristische Motiv eines Täters verstanden werden muss: “Die Opfer werden stellvertretend für unsere Gesellschaft und für unsere Art zu leben angegriffen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir (als Staat) an der Seite der Opfer stehen und sie mit aller Kraft unterstützen.”
Franke fügte hinzu: Den Betroffenen würden auch ohne die Härteleistung durch den Bund Entschädigungszahlungen zustehen – und dies unabhängig vom Hintergrund der Tat. (nw)
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