Keine Diskriminierung: Muslimische Rechtsrefrendarin scheitert mit Klage gegen Kopftuchverbot
Eine Muslimin scheiterte mit ihrer Klage gegen das Kopftuchverbot. Das Verbot des Tragens eines Kopftuches bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit sei keine Diskriminierung, urteilte heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Aqilah S. scheiterte am 7. März 2018 mit ihrer Klage gegen das Kopftuchverbot. Foto: Reutersvideo/Screenshot
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Das Verbot des Tragens eines Kopftuches bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit stellt keine Diskriminierung dar. Das urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München.
Geklagt hatte die Muslimin Aqilah S., die während der Zeit ihres Rechtsreferendariats aus religiösen Gründen ein Kopftuch in der Öffentlichkeit trug. Dies wurde ihr im Rahmen der juristischen Ausbildung verboten, so dass sie wichtige Fächer wie Zeugenvernehmung und andere nicht wie gewollt wahrnehmen konnte.
Bei einer entsprechenden Klage vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg erhielt die Klägerin Recht. Das Augsburger Gericht verwies die Sache zudem wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München. Dieser hielt die Klage jedoch für unzulässig, da die Einschränkungen der Rechte der Klägerin nur geringfügig seien.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes besteht auch keine Wiederholungsgefahr, da Aqilah S. ihre Ausbildung mittlerweile abgeschlossen hat.
Hier werde mit zweierlei Maß gemessen, wirft die Klägerin der Rechtssprechung vor, und sagt: “Mir geht es einfach nur darum, eine gleichberechtigte Ausbildung zu erfahren wie alle anderen auch, trotz meiner nach außen hin erkennbaren anderen Religion als die Mehrheit vielleicht hat.”
Die Klägerin prüft die Einlegung von Rechtsmitteln.
(reuters)
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