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Münchner Anwalt bringt Corona-Maßnahmen zu Fall: „Ich lasse mich nicht von Söder daheim einsperren“

Seit Verhängung der ersten Corona-Maßnahmen haben Juristen in vielen Fällen erfolgreich gegen die Verordnungen geklagt. Allein der Münchner Anwalt Stephan Vielmeier brachte mehrere davon zur Strecke, unter anderem ein Alkoholverbot. Er fordert besser abgewogene Pandemie-Maßnahmen.

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Markus Söder.

Foto: Lukas Barth - Pool/Getty Images

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Lesedauer: 4 Min.

Der Münchner Anwalt Stephan Vielmeier droht für die Exekutive in Bayern zum Schreckgespenst in der Corona-Krise zu werden. Der Wirtschaftsanwalt ist nach der Verhängung der ersten Beschränkungen zur Pandemie-Bekämpfung in mehreren Fällen vor Gericht gezogen und hat damit Erfolg gehabt. Unter anderem hat Vielmeier ein auf das Infektionsschutzgesetz gestütztes stadtweites Verbot des Alkoholkonsums zu Fall gebracht.

Corona rechtfertigt keine Blanko-Ermächtigung

Vielmeier hat nun in einem ausführlichen Interview mit der „Welt“ über seine Motivation gesprochen, die Maßnahmen der Regierung Söder immer wieder auf den Prüfstand zu stellen.
Dazu erklärte der Anwalt, dass die “seuchenpolizeiliche Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes” normalerweise zur akuten Gefahrenabwehr gedacht ist. Folglich, wenn es darum geht, einen akut an Ebola Erkrankten auf dem Münchner Flughafen aus dem Verkehr zu ziehen. Für Dauerzustände wie bei der Corona-Pandemie gelten hingegen andere Maßstäbe.
Hier muss, so der Anwalt, eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit erfolgen – beispielsweise wenn es um Beschränkungen des Rechts junger Menschen geht, Bildungseinrichtungen zu besuchen, oder um die Rechte von Selbstständigen.
Solche Grundsatzfragen muss der Gesetzgeber selbst entscheiden, so Vielmeier, und darf der Exekutive nicht über die seuchenpolizeiliche Generalklausel einen Blankoscheck ausstellen.

Anwalt Vielmeier: „Es fehlt jedes Gesamtkonzept“

Vielmeier kritisiert das stadtweite Alkoholverbot in München als unzulässig: „Ein einsames nächtliches Bier in den Isarauen neben meiner Kanzlei gefährdet höchstens meine Leber, aber nicht den Infektionsschutz. Umgekehrt durfte der Spezi-Trinker und Shisha-Raucher weiter sitzen bleiben. Das passt hinten und vorne nicht, da fehlt jedes Gesamtkonzept.“
Auch die ersten Demonstrationen in Bayern vor Ostern und das Ende der Ausgangssperre verdanken die Teilnehmer Stephan Vielmeier. Das war ihm ein besonders wichtiges Anliegen, erklärt er gegenüber der Zeitung:
„Ich lasse mich nicht von Markus Söder daheim einsperren.“

Weder Verharmlosung noch Alarmismus angesagt

Von sogenannten Corona-Leugnern will sich der Anwalt ebenso wenig vereinnahmen lassen, wie er „alarmistischen Epidemiologen“ freie Hand lassen will. Er fordert ein moderates und abwägendes Herantreten an die Herausforderung der Zeit und gibt zu bedenken, dass nach dem Grundgesetz nicht der maximale, sondern der bestmögliche Infektionsschutz unter Berücksichtigung individueller Rechte und Freiheiten im Fokus stehen muss.
Mit der erzieherischen Symbolpolitik werde dem nicht Genüge getan. Mit diesen würde man nur mit „atypische Maßnahmen“ den Menschen eigentlich erlaubte Tätigkeiten verleiden.
Ein Beispiel seien die Beherbergungsverbote, die erlassen worden seien, ohne dass der Staat, geschweige denn das Robert-Koch-Institut (RKI) dieses überhaupt für gefährlich halte. Hier soll in Wahrheit „Reisen erschwert und vermiest werden – ohne das unmittelbar anzuordnen“, sagt der Anwalt.

Maßstäbe strenger geworden

Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Besuchsverbote hingegen sind gerichtsfester, weil hier ein bestimmtes Verhalten, das man erreichen oder unterbinden will, unmittelbar reguliert wird und das RKI die Maßnahmen befürwortet, so Vielmeier.
Auch hier sei jedoch eine Verhältnismäßigkeitsabwägung vorzunehmen: So ist eine Maskenpflicht im Freien in der Fußgängerzone anders zu beurteilen als eine stadtweite Vorschrift dieser Art.
Dass die Justiz zu Beginn der Maßnahmen großzügiger war, weil man bei geringem Erkenntnisstand schnell handeln musste, ist nachvollziehbar, so Vielmeier. Mittlerweile würden Gerichte allerdings einen deutlich strengeren Maßstab bei der Prüfung von Corona-Maßnahmen anlegen.
Dieser ist, so der Anwalt, auch berechtigt, da die Regelungen immer kleinteiliger werden, kein Gesamtkonzept erkennbar ist und auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse diesen zugrunde liegen.

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