
Nach Freistellung wegen Maskenbefreiung: Arbeitgeber zur Lohnzahlung verurteilt
Gute Nachricht für maskenbefreite Arbeitnehmer: Klagen lohnt sich.

Symbolbild. Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber ohne Vergütung von seiner Arbeitsverpflichtung freigestellt, weil er keine Maske trägt. Nun ist dem Mann vom Arbeitsgericht Lohn für insgesamt fünf Monate zugesprochen worden.
Foto: iStock
Das Arbeitsgericht Hamburg hat einen Arbeitgeber zur Lohnzahlung an seinen Arbeitnehmer verurteilt. Der Arbeitgeber hatte seinen Bankangestellten ohne Vergütung von seiner Arbeitsverpflichtung freigestellt, nachdem er eine Maskenbefreiung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen hatte. Dies schien seinem Arbeitgeber offenbar sauer aufgestoßen zu sein.
Dem Mann sei nun vom Arbeitsgericht Lohn für insgesamt fünf Monate zugesprochen worden, berichtete der Kölner Rechtsanwalt für Strafrecht, Dirk Sattelmaier, auf seinem Telegramkanal, der auch aktiv bei Anwälte für Aufklärung mitarbeitet.
Das Verfahren wurde von Sattelmaiers Anwaltskollegen Elmar Becker geführt. Beckers Anmerkungen sind auch in der Nachricht auf Telegram zu lesen:
„Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer, die eine Maskenbefreiung durch Attest nachgewiesen haben, immer häufiger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ohne Vergütung frei. Eine solche Freistellung nimmt dem Arbeitnehmer nicht nur die Existenzgrundlage für die laufenden monatlichen Verbindlichkeiten, sondern münden in einem weiteren Fiasko. Denn nach einem Monat ohne Vergütung geht der Krankenversicherungsschutz verloren. Dieses Szenario macht Arbeitnehmer erpressbar – und das wird weidlich ausgenutzt.”
Fälle wie diese seien keine Ausnahme, sondern die Regel geworden. Es treffe dabei immer wieder gezielt kritische Personen. Diesem Gebaren habe das ArbG Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben, wird Becker weiter zitiert.
Besonders pikant an dem Fall sei die Tatsache, dass der Mandant mehrfach von seinem Arbeitgeber im Prozess als Betrüger und Coronaleugner bezeichnet und der Szene der Querdenker zugeordnet wurde.
Das habe dem Arbeitgeber aber nichts genutzt, schreibt Becker in seiner Ausführung weiter. Es wird daher erwogen, eine Verleumdungsklage gegen den Arbeitgeber zu erheben, da die Vorwürfe unhaltbar seien.
Ebenfalls pikant: Das Attest wurde von einem bestens bekannten Arzt ausgestellt. Dies stelle, so Becker, “vermeintliches Wasser auf die Mühlen des Arbeitgebers dar – dieser ist aber letztlich in seinen eigenen Wassern ertrunken.“
Das Urteil werde nachgereicht, ergänzt Sattelmaier auf Telegram.
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