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Schleichende Privatisierung der Autobahnen und Schulen ermöglicht: Gewinne gehen an eine Firma, Schulden zahlt der Steuerzahler

Privatunternehmen dürfen künftig Nutzungsrechte an deutschen Autobahnen erwerben. Das könnte heißen, dass später Mautgebühren zu zahlen sind. Bei Schulden der Privaten haftet der Steuerzahler + Video von Sahra Wagenknecht im Bundestag.

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200 Milliarden Euro sind die deutschen Autobahnen wert.

Foto: Markus Scholz/Archiv/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Wie Bundesaußenminister Sigmar Gabriel bereits im November sagte, werde es keine Privatisierung der Autobahnen geben. Autobahnen seien unveräußerlich und blieben im Besitz des Bundes. Schließlich einigte man sich, den direkten Verkauf an private Unternehmen, wie Versicherungen, zu blockieren.
Dennoch wurden am 2. Juni die gesetzlichen Grundlagen durch den Bundestag gelegt, die Autobahn ähnlich wie in Frankreich schleichend zu privatisieren. Der  Verband „Das deutsche Baugewerbe“ spricht von einer „Privatisierung durch die Hintertür.
Die entscheidenden Grundgesetzänderungen wurden im Bundestag unter dem Tagespunkt „Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs“ debattiert und beschlossen.

Erwerb von Nutzungsrechten an Infrastrukturen bringt höhere Renditen

Diese  Änderungen des Grundgesetzes sehen also keinen direkten Verkauf vor. Die Übernahme einer kompletten Infrastrukur würde bedeuten, das dafür nötige Kapital akquirieren zu müssen. Und die hohen Finanzierungskosten würden die Renditen drücken.
Viel einträglicher ist das Erwerben von Nutzungsrechten, die die öffentliche Hand nun laut Gesetz an Privatunternehmen überschreiben kann. Gleichzeitig wird dem Inhaber der Nutzungsrechte eingeräumt Gebühren zu erheben. Im Falle einer Autobahn zum Beispiel Mautgebühren.
Die Vergabe dieser Nutzungsrechte geschieht über eine laut Gesetz zu schaffende staatliche Infrastrukturgesellschaft.
Diese wäre übrigens nach einer möglichen Umwandlung in eine AG dem Steuerzahler gegenüber nicht mehr auskunftspflichtig. Und nicht nur die Bücher der AG sondern auch die Bücher der Tochterfirmen würden dann dem Betriebsgeheimnis unterliegen.

Auf deutsche Steuerzahler wartet nicht nur die Maut

Doch könnte in einem solchen Szenario der deutsche Steuerzahler in Zukunft nicht nur mit der Maut belastet werden. Er würde auch für die Schulden jener Tochterfirmen einstehen müssen, die die Nutzungsrechte an den Straßen erworben haben.
In den Medien sei allerdings fälschlicherweise genau diese Übertragung der Nutzungsrechte als Absage an die Autobahnprivatisierung gewertet worden, ist auf „nachdenkseiten.de“ zu lesen. Außerdem steht, ähnlich wie für die deutschen Autobahnen, eine Privatisierung der Schulen ins Haus.

Sahra Wagenknecht: Parlamentarische Kontrollrechte untergraben

Die Linkenpolitikerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Grundgesetzänderungen mit den Worten: „Wenn sie wirklich keine Autobahnprivatisierung wollen, ja warum übertragen sie dann die Nutzungsrechte und die Verwaltungskompetenz für die Autobahnen an eine Gesellschaft privaten Rechts.“
Weiter sagte sie: „Sie wissen ganz genau, dass sie dadurch die parlamentarischen Kontrollrechte dadurch untergraben. Ein Parlament, das dem zustimmt entmachtet, sich selbst. Das ist doch der Kern.“
https://youtu.be/t_9Oz1A5Zc0?t=282

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