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Niedersächsische AfD-Fraktion unterliegt vor Gericht gegen Landesregierung

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Foto: CARMEN JASPERSEN/AFP/Getty Images

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Juristische Niederlage für die niedersächsische AfD-Fraktion: Die Landesregierung ist weiterhin nicht rechtlich verpflichtet, den Landtag vorab über zu erlassende Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Vorlage des Entwurfstexts und einer Begründung zu informieren, wie der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Dienstag mitteilte. Das Gericht lehnte den Antrag der Fraktion auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung ab.
Die AfD-Fraktion setze sich nicht damit auseinander, welche Folgen die in der Pandemie “notwendige Eilbedürftigkeit des Handelns der Landesregierung” auf Art und Umfang ihrer Unterrichtung habe, erklärte das Gericht zur Begründung. “Die fehlende rechtliche Durchdringung im Hauptsacheverfahren führt zur Erfolglosigkeit des Eilantrags.”
Die Fraktion habe zudem nicht dargelegt, aus welcher Verfassungsnorm, nach welchen Maßgaben und in welchem Umfang die Regierung verpflichtet sein solle, ihre Verordnungen zu begründen.
Vor dem Gericht hatten zuvor auch die Fraktionen von Grünen und FDP im Landtag eine stärkere Beteiligung an den Vorbereitungen neuer Rechtsverordnungen zur Corona-Eindämmung erzwingen wollen.
Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingestellt wurde jedoch einvernehmlich eingestellt, nachdem die Landesregierung den Landtag über den Inhalt der zum 8. Juni in Kraft getretenen Änderungen informiert hatte. (afp)

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