NRW verschärft Infektionsschutzvorschriften für Fleischbetriebe - Beschäftigte werden mehrfach wöchentlich getestet
Ab dem 1. Juli gelten für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten – unabhängig davon ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handelt besondere Corona-Vorgaben.

Helfer vom Deutschen Roten Kreuz im Einsatz: 40 mobile Testteams sind unterwegs, um Angestellte der Firma Tönnies zu Hause in ihrer Quarantäne aufzusuchen.
Foto: David Inderlied/dpa/dpa
In Nordrhein-Westfalen müssen die Beschäftigten in Betrieben der Fleischindustrie künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf SARS-CoV-2 getestet werden. Wie die Staatskanzlei in Düsseldorf am Samstag mitteilte, schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, dass diese Vorgaben ab dem 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten gelten – unabhängig davon ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handelt.
Zudem werden die Betriebe verpflichtet, die Namen und Adressen aller Menschen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden, zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, um sie gegebenenfalls den Behörden vorlegen zu können.
Das frühzeitige Erkennen von Infektionen sei ein zentraler Schlüssel dazu, den Infektionsschutz noch einmal deutlich stärken, so Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). “Für die Kontaktpersonennachverfolgung ist es zudem zwingend notwendig, die aktuellen Kontaktdaten der Menschen zu haben, die sich auf dem Betriebsgelände aufgehalten haben”, fügte Laumann hinzu. “Es kann nicht sein, dass bei einem Ausbruchsgeschehen die Behörden vor Ort tagelang diesen Daten hinterherlaufen müssen.” (afp/er)
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