Richterbund weist Kritik des Kanzleramtsministers an Urteilen zu Corona-Maßnahmen zurück
Kanzleramtsminister Helge Braun sieht in den Urteilen verschiedener Gerichte zu den Corona-Maßnahmen eine Herausforderung der Regierung durch die Judikative. Der Richterbund wies die Kritik Brauns zurück.

Das Bundesverfassungsgericht und verschieden andere Gerichte in Deutschland haben verschiedene Corona-Maßnahmen als unverhältnismäßig oder verfassungswidrig außer Kraft gesetzt.
Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Der Deutsche Richterbund hat die Kritik von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) an der gerichtlichen Aufhebung einzelner Corona-Auflagen zurückgewiesen. Die Bundesregierung “sollte sich darüber bewusst sein, dass eine Korrektur unverhältnismäßiger Maßnahmen durch die Gerichte gerade in der aktuellen Ausnahmesituation erkennen lässt, dass der Rechtsstaat funktioniert”, erklärten die Vorsitzenden des Richterbunds, Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff, am Sonntag.
“Der Deutsche Richterbund geht davon aus, dass die vom Kanzleramtschef geäußerte Kritik nicht von der Bundeskanzlerin geteilt wird”, erklärten die Verbandschefs weiter. Bürger und Unternehmen würden sich in wachsender Zahl an die Gerichte wenden, um die Corona-Maßnahmen überprüfen zu lassen. “Das spricht für das große Vertrauen der Menschen in die Gerichte.”
Braun sieht Herausforderung der Regierung durch Rechtsprechung
Minister Braun hatte zuvor Gerichte kritisiert, die in den vergangenen Tagen einzelne Maßnahmen des Corona-Lockdowns aufgehoben hatten. “Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil”, sagte Braun der “Welt am Sonntag”. “Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren.” (afp)
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