Jahresbericht der Polizei: Straftaten 2016 um knapp ein Drittel gestiegen - Abschiebungen rückläufig
Im aktuellen Jahresbericht der Bundespolizei wurde für 2016 ein Anstieg der Straftaten um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Zudem kritisiert der Bundespolizeipräsident zu wenige Haftplätze zur Sicherung der Abschiebung.

Flüchtlinge und Migranten protestieren gegen Abschiebung in Deutschland. 23. Januar 2017, Frankfurt am Main. Symbolbild. Foto: SUSANN PRAUTSCH/AFP/Getty Images
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Am Donnerstag hat die Bundespolizei ihren aktuellen Jahresbericht für 2016 vorgestellt. Mit insgesamt 554.173 Straften (2015 waren es 436.387) hat die Behörde im vergangenen Jahr einen Anstieg um 27 Prozent (+117.786) verzeichnet. Die Gesamtaufklärungsqoute lag bei 71,9 Prozent.
Wie die „Welt“ berichtet, sind in dem Dokument allein 298.000 Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrens- und Freizügigkeitsgesetz enthalten und demnach einer verstärkten Zuwanderung zuzurechnen.
Aber auch die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Gewalttat zu werden, ist 2016 gestiegen. Demnach verzeichnete die Bundespolizei einen Anstieg von 12,5 Prozent bei Körperverletzungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Taten wurden vor allem an Bahnhöfen begangen.
- Eine ausführliche Analyse der Kriminalstatistiken veröffentliche Epochtimes hier: Asylsuchende aus Maghreb-Staaten spielen dominierende Rolle in deutschen Kriminalstatistiken
Zwar konnten die Beamten im letzten Jahr 134.000 Fahndungserfolge verzeichnen und damit zehn Prozent mehr als im Vorjahr, prozentual gesehen sank die Aufklärungsquote jedoch um zehn Prozent auf 72 Prozent. 14.000 Haftbefehle wurden 2016 vollstreckt, das waren zwölf Prozent mehr als im Vorjahr.
Durch das Schließen der Balkanroute und durch das EU-Türkeiabkommen nahm die Zuwanderung von tatsächlichen und angeblichen Schutzsuchenden 2016 gegenüber dem Vorjahr ab. Daraufhin erhielt die Polizei nur noch halb so viele Anzeigen wegen unerlaubter Einreise, nämlich 112.000.
Die Anzeigen laufen allerdings so gut wie immer ins Lehre, denn sobald der Einreisende angibt, er suche Asyl, muss er aufgenommen werden.
Diese Zustand halte bis heute an, so Welt weiter, auch wenn zeitweise vonseiten einiger Unionspolitiker gefordert wurde, den Asylkompromiss von 1993 wieder etwas ernster zu nehmen: Seit der damaligen Grundgesetzänderung hat eigentlich nur noch Anspruch auf Asyl, wer nicht aus einem sicheren Drittstaat einreist.
Nur magere Abschiebung
- Erst kürzlich gab es Vorwürfe gegen den Flüchtlingsrat Bayern, der ausreisepflichtigen Afghanen beim Untertauchen hilft: Flüchtlingsrat Bayern empfiehlt Migranten „sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten“
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