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Täter von Kandel: Sein Asylantrag wurde vor Monaten abgelehnt

Nach Angaben der Ermittler war der Asylantrag des mutmaßlichen Täters von Kandel im Februar 2017 abgelehnt worden. Zugleich sei aber ein Abschiebungsverbot nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt worden. Die Polizei beharrt indes darauf, den Vormund des Täters beim Jugendamt vorab über die Bedrohung von Mia V. informiert zu haben.

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Angeblich sollte Abdul Mobin D., der afghanische Mörder und Ex-freund von Mia (15) selbst erst 15 Jahre alt sein. Der Vater des Mädchens bezweifelt dies. Den Behörden kamen aber offenbar keine Zweifel am Alter des jungen Migranten, als sie ihn in die Schule steckten und damit mit Mia zusammenbrachten.

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Lesedauer: 6 Min.

Die 15-jährige Mia V. war in einem Drogeriemarkt in Kandel mit einem Messer getötet worden. Als verdächtig gilt der Ex-Freund. Der Flüchtling, dessen Asylantrag nach Angaben der Ermittler im Februar 2017 abgelehnt worden war, schweigt bisher.
Zweifel wurden bisher am Alter des Afghanen laut, doch Ermittler bestätigten indes die Minderjährigkeit des Täters. „Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen“, hieß es in einer Mitteilung des Kreises Germersheim, dessen Jugendamt den Verdächtigen betreute, vom Dienstag.
Darin wird auf eine Untersuchung in Frankfurt im Jahr 2016 verwiesen, der zufolge „eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich“ sei. Der junge Flüchtling ist offiziellen Angaben zufolge 15 Jahre alt. Diese Angabe wird vom Vater der Toten angezweifelt. Bei Volljährigkeit kann für den Täter Erwachsenenstrafrecht oder noch Jugendstrafrecht gelten.

Angeblich keine Indizien für Gefährdung des Mädchens

Das Jugendamt bestritt, von der Polizei darüber informiert worden zu sein, dass der Ex-Freund auch wegen Bedrohung angezeigt worden sei. Zwar habe das Jugendamt am 18. Dezember von der Polizei erfahren, dass Anzeigen gegen den Jugendlichen erstattet worden seien, von Bedrohung sei aber nicht die Rede gewesen. „Darüber, dass das Mädchen direkt bedroht wurde, war weder der Vormund noch die Fall führende Sachbearbeiterin informiert“, hieß es in der Mitteilung. „Zu keiner Zeit gab es für die Mitarbeiter des Jugendamtes oder für die Mitarbeiter der Einrichtung Indizien, die dafür sprachen, dass man um Leib oder Leben des Mädchens fürchten müsse.“
Die Beamten der Polizei beharren allerdings darauf, dass sie den Vormund des Jugendlichen beim Jugendamt vorab über den Vorwurf der Bedrohung informiert haben. Dazu erklärte die Polizei am Mittwoch, der Vormund des Verdächtigen sei am 18. Dezember über die Anzeigen informiert worden. “Der Sachbearbeiter hat dem Vormund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich machte, dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel “abzupassen” und, dass sie in Zukunft “aufpassen” müsse.”

Vorläufiges Obduktionsergebnis

Laut dem mittlerweile vorliegenden vorläufigen Obduktionsergebnis wurde das Mädchen mit mehreren Messerstichen verletzt, einer davon traf es ins Herz und war tödlich. Das berichtet der “Focus”.
“Die Ermittlungen zu dem Motiv, den Hintergründen sowie dem konkreten Tatgeschehen dauern an”, erklärten die Ermittler. Der in Untersuchungshaft sitzende Verdächtige schweige weiter. Die Polizei durchsuchte sein Zimmer in Neustadt/Weinstraße und stellte dabei unter anderem zwei Handys sicher.

Illegale Einreise 2016

Abdul Mobin D. reiste im April 2016 zusammen mit seinem Cousin illegal nach Deutschland ein. Im Mai sei er der Kreisverwaltung Germersheim zugewiesen worden. Er habe bei der Einreise keinen Ausweis dabeigehabt und als Geburtsdatum den 01. Januar 2002 angegeben. Er erhielt den Status eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings.
Er kam in ein Flüchtlingsheim im pfälzischen Kandel (9.000 Einwohner) und besuchte die örtliche Gesamtschule, in der er Mia Valentin, sein späteres 15-jähriges Opfer kennen lernte. Einer Freundin nach habe Mia dem Afghanen geholfen, Deutsch zu lernen.

Asylantrag abgelehnt

Zwar wurde sein Asylantrag abgelehnt, zugleich sei aber ein Abschiebungsverbot nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt worden. Er war mehrere Monate mit der 15-Jährigen zusammen, bis diese Anfang Dezember Schluss machte und ihn Mitte Dezember anzeigte – wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Der Vater des Mädchens war deshalb ebenfalls zweimal bei der Polizei.

Im Jahr 2016 haben über 63.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Asylantrag in der EU gestellt. 38 Prozent, die größte Gruppe unter den Herkunftsländern, stammen aus Afghanistan, 19 Prozent aus Syrien. Knapp 70 Prozent zwischen 16 und 17 Jahre alt und zu knapp 90 Prozent männlich.

Auch Mias Schule trauert

Auch die Integrierte Gesamtschule in Kandel (IGS) trauert um Mia (15). Hier lernte das Mädchen den Afghanen Abdul D. kennen. Angeblich war er ebenfalls 15 Jahre alt.

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Schweigemarsch

Rund 400 Menschen haben nach Angaben der Polizei am Dienstagabend an einem Schweigemarsch durch Kandel teilgenommen. Nach und nach hätten sich immer mehr Menschen angeschlossen, heißt es. Der Marsch begann und endete am Drogeriemarkt, wo es am 27. Dezember zu der grausamen Tat kam. Vor dem DM kam es zu einer Rangelei zwischen den Teilnehmern des Marsches und Gegendemonstranten aus der Kandeler Bürgerschaft mit bunten Schirmen, die sich am Eingang des Drogeriemarktes postiert hatten und für ein “buntes Deutschland” demonstrierten. Die Polizei trennte die beiden Gruppen nach eigenen Angaben und beruhigte die „höchst emotionale Stimmung“.
https://www.youtube.com/watch?v=CQ59aj-MWOg

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