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Bundesländer ignorieren Seehofers Geordnete-Rückkehr-Gesetz zur Sicherung von Abschiebungen

Da zahlreiche Abschiebungen in Deutschland bereits daran scheitern, dass die Ausreisepflichtigen nicht greifbar sind oder keine Dokumente besitzen, wollte Horst Seehofer die Abschiebehaft-Optionen erweitern. Das Gesetz verstaubt jedoch bislang in den Schubladen.

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Nach der Ablehnung des Asylantrages folgt normalerweise die Ausreise - oder eine Abschiebung. Foto: Ralf Hirschberger/dpa

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Seit August des Vorjahres gibt es das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Dieses sollte es den Exekutivbehörden und der Justiz erleichtern, die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer zu sichern, beispielsweise durch Ausnahmeregelungen bei der Abschiebehaft.
Ausländer ohne Papiere, die sich illegal in Deutschland aufhalten, sollen in „Mitwirkungshaft“ genommen werden können – eine Art Erzwingungshaft, um sie dazu zu veranlassen, die Botschaft ihres Landes aufzusuchen und sich neue ausstellen zu lassen, die eine Abschiebung ermöglichen.

Mehrere Bundesländer verweigern von vornherein Mitwirkung

Mittlerweile sind mehr als vier Monate ins Land gezogen und das Gesetz, das Teil des groß angekündigten Migrationspakets von Bundesinnenminister Horst Seehofer war, hat es immer noch nicht zu seiner realen Umsetzung geschafft. Der „Spiegel“ hat sich umgehört und hat erfahren, dass noch kein einziges Bundesland von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, die das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ schaffen sollte.
Lediglich Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern erörtern ernsthaft Wege, um das Gesetz zur Anwendung zu bringen. Hingegen winken Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen von vornherein ab, weil sie davon ausgehen, dass eine gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen ohnehin nicht mit dem Europarecht vereinbar wäre. Zudem sei nicht einmal in regulären Haftanstalten ausreichend Platz.

„Nahezu dauerhaft voll ausgelastet“

Hessen will immerhin jetzt aktiv werden und Abschiebehaftplätze schaffen. Bis dato gebe es eine speziell dafür konzipierte Einrichtung in Darmstadt, die allerdings, so das Innenministerium, „nahezu dauerhaft voll ausgelastet“ sei. Auch deshalb hätten Haftanordnungen in vielen Fällen gar nicht erst vollstreckt werden können.
„Nur die konsequente Durchsetzung des Rechts sichert das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Akzeptanz von Asylverfahren in der Bevölkerung“, hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes erklärt.
Menschen ohne Bleiberecht, so Seehofer, müssten das Land verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise müsse auch eine tatsächliche Ausreise folgen:
„Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz setzen wir dies konsequent um. Damit stellen wir auch sicher, dass wir unsere Anstrengungen, Menschen in unsere Gesellschaft und Werteordnung zu integrieren, auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren können.“

40 Prozent der Abschiebungen scheiterten

Das Gesetz soll Maßnahmen erleichtern, um ein Untertauchen Ausreisepflichtiger zu verhindern. Ein dringlicher Bedarf besteht offenbar: Immerhin scheiterten, wie der „Spiegel“ berichtet, bundesweit allein bis Ende Oktober des Vorjahres 8.040 von 20.079 geplanten Abschiebungen auf dem Luftweg, also knapp 40 Prozent, daran, dass die Betroffenen „nicht zugeführt“ werden konnten, also für die Behörden gar nicht greifbar waren.
Das Gesetz soll vor allem auch eine Ausnahme zur bis dato geltenden Rechtslage schaffen, wonach Abschiebehäftlinge nicht in regulären Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Zumindest befristet bis 2022 sollte es nun diesbezüglich eine Ausnahme geben. Andernfalls drohe, dass Abschiebungen daran scheitern, dass nicht ausreichend Raum für die Abschiebehaft von Ausreisepflichtigen vorhanden wäre.

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