Oberlandesgericht Jena
Überraschung beim Prozess gegen „Knockout 51“-Mitglieder
Am 2. Prozesstag gegen „Knockout 51“-Mitglieder erwartete man, wie angekündigt, ein Statement des Hauptangeklagten. Eine Überraschung folgte.

Die vier Angeklagten sollen laut Anklage des Generalbundesanwalts die rechtsextremistische Kampfsportgruppe "Knockout 51" gegründet haben und dort Mitglieder gewesen sein.
Foto: Bodo Schackow/dpa
Mit Spannung wurde eine Stellungnahme des Hauptangeklagten im Jenaer Rocker-Prozess gegen vier Mitglieder der Kampfsportgruppe „Knockout 51“ (KO51 oder Knockout Eisenach) aus Thüringen erwartet. Dessen Verteidiger nach sollte das Statement von Leon R., dem Anführer der Gruppe, am 2. Prozesstag, am 28. August bekannt gegeben werden.
Was dann tatsächlich vor dem Thüringer Oberlandesgericht Jena erfolgte, war überraschend.
Schweigen am 1. Prozesstag
Nach Anklageschrift der Generalbundesanwaltschaft vom ersten Prozesstag am 21. August werden den angeklagten Mitgliedern der Eisenacher Gruppe unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen.
Die angeklagten deutschen Staatsbürger Leon R., Bastian A., Maximilian A. und Eric K. hatten an diesem Tag vor Gericht geschwiegen. Allerdings hatte der Verteidiger des Hauptangeklagten für den zweiten Prozesstag angekündigt, dass sich sein Mandant äußern wolle.
Überraschung am 2. Prozesstag
Seit einer Großrazzia der Polizei am 6. April 2022 in elf Bundesländern sitzen die vier Mitglieder der „rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung“ bereits in Untersuchungshaft. Die Anklageerhebung fand am 2. Mai 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts statt.
Nun wartete man gespannt, was denn aus der angekündigten Aussage am 28. August werden würde. Im Sitzungssaal 8 am Oberlandesgericht Jena blieb das Statement des 25-Jährigen aus.
Stattdessen erklärte Steffen Hammer, Rechtsanwalt von Leon R., dass man die sofortige Einstellung des Verfahrens fordere.
Zusammenhang mit Prozess um Lina E.
Wie die „Bild“ berichtet, begründete der Verteidiger die Forderung damit, dass die Rechte seines Mandanten schon vor Prozessbeginn verletzt worden seien. Während des Prozesses gegen die kürzlich verurteilte Linksextremistin Lina E. habe sich Leon R. auf Druck der Bundesstaatsanwaltschaft selbst belastet. Zuvor hatte man ihn den Angaben nach nicht ausreichend über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt. Bereits eine Woche nach seiner Aussage sei Leon R. dann angeklagt und festgenommen worden.
Rechtsanwalt Hammer nach habe man seinen Mandanten damit ins „Messer laufen lassen“, denn die Liste der aufgelisteten Straftaten sei einzeln betrachtet „Sache des Amtsgerichts“.
Gericht stellt Antrag vorerst zurück
Der von dem Verteidiger erbrachte Vorwurf sei von Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus zurückgewiesen worden. Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Martin Giebel stellte den Antrag vorerst zurück. Der Prozess wird mit Zeugenvernehmungen am. 18. September fortgesetzt.
Der Einschätzung der Generalbundesanwaltschaft nach handelt es sich bei „Knockout 51“ um eine „rechtsextremistische Kampfsportgruppe, die unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete“.
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