Windkraft ja, aber … Verfassungsrechtler kritisiert Pläne der Bundesregierung

Weggeflogen: Das Rotorblatt einer Windkraftanlage ist bei Gau-Bickelheim im Landkreis Alzey-Worms aus noch ungeklärter Ursache auf ein Feld gestürzt.
Foto: Stenzel/Wiesbaden112.de/dpa
“Der Staat schützt […] die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung […]”, heißt es in Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek sieht genau diesen Punkt durch die absichtlich einseitige Betrachtung des Windkraft-Ausbaus verletzt.
Ausgerechnet der forcierte Ausbau von Windkraftanlagen verstößt laut Murswiek gegen den Naturschutz. In FAZ Einspruch erklärt der Verfassungsrechtler, der Staat sei nicht nur zum Klimaschutz berechtigt, sondern verpflichtet. Der Klimaschutz dürfte jedoch nicht auf Technologie basieren, die der Umwelt schadet. Derartige Technologien seien nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Nutzen größer ist als die potentiellen Umweltschäden.
Keine Windkraft auf Kosten des Umweltschutzes
Mit anderen Worten, schadet eine Technologie durch ihren Einsatz der Umwelt mehr, als die Technologie, die sie ersetzten soll, gehört sie verboten. Dietrich Murswiek fordert daher, die ökologischen Folgen einer Verdopplung der Windkraftanlagen umfassend zu ermitteln und genau gegen die ökologischen Nachteile abzuwägen.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes sparen die deutschen Windkraftanlagen etwa 75 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr, gegenüber konventioneller Stromerzeugung. Im Rahmen des Emissionshandels wirke sich dies jedoch nicht positiv auf die Gesamtemissionen aus. Das CO2 werde einfach an anderer Stelle emittiert. Ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien – auch über die Windkraft hinaus – in Verbindung mit dem Verkauf der überschüssigen CO2-Zertifikate schadet dem Umweltschutz beispielsweise durch Baumaßnahmen und Vogel- beziehungsweise Insektenschlag.
Solange die durch Windkraftanlagen verursachten Umweltschäden größer sind, als der gesamt-klimatische Nutzen, insbesondere ohne stichhaltige Beweise sowie Vergleiche der Auswirkungen mit und ohne Windkraft-Ausbau auf Natur und Tiere, muss der geplante Ausbau als verfassungswidrig eingestuft werden, so Murswiek.
Was wäre wenn … wir nichts unternehmen
Weiter heißt es: Die durch den massiven Ausbau der Windenergie […] eintretenden Umweltbeeinträchtigungen können nicht einfach mit einem pauschalen Hinweis auf den Klimaschutz gerechtfertigt werden. Das Grundgesetz verlangt eine detaillierte Abwägung der Auswirkungen der Windkraft auf die Umwelt – positiv und negativ.
Zuerst muss die Bundesregierung die positiven Auswirkungen einer Verdopplung der Windkraftanlagen aufzeigen und anschließend gegen die unmittelbaren negativen Auswirkungen abwägen. Besonders interessant ist zudem der Vergleich zwischen den (negativen) Auswirkungen des Windkraft-Ausbaus und den Auswirkungen der Klimaveränderungen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien Flora und Fauna mehr schadet als geringfügig steigende Temperaturen, müsse dieser aus verfassungsrechtlicher Sicht umgehend gestoppt werden. (ts)
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