
Wohnmobil fahren: Mit Führerschein B bis 4,25t – aber nur bei alternativen Antrieben
Mit dem Führerschein der Klasse B war seither nur erlaubt, Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Maximalgewicht zu fahren. Eine neue EU-Führerscheinrichtlinie 2023 soll das Gewichtslimit für Camper zwar nach oben setzen – doch nur für Wohnmobile mit alternativen Antrieben. Bis zum 31. Mai können Rückmeldungen auf der Website der EU-Kommission eingereicht werden.

Ein Reisemobil, unterwegs in Norwegen.
Foto: iStock
Die EU hat noch im Jahr 2023 vor, eine neue Richtlinie für Führerscheine zu verabschieden. Danach sollen dann für alle EU-Bürger dieselben Regeln gelten. Für alle, die einen B-Klasse-Führerschein besitzen oder erwerben möchten, sind einige Änderungen geplant.
Zu einigen Verschärfungen, wie zum Beispiel die Debatte, ob Pkw-Führerscheine für EU-Bürger zukünftig nur noch 15 Jahre gelten sollen, ist eine weitere Änderung im Gespräch, die für Wohnmobil-Fahrer interessant ist: Die maximale Gewichtsgrenze soll von 3,5 auf 4,25 Tonnen angehoben werden.
Wie der Verband Reisemobil Union jedoch bekannt gab, soll dies im aktuellen EU-Änderungsvorschlag vom 1. März 2023 nur noch für Campingfahrzeuge mit alternativen Antrieben gelten – nicht für Verbrenner.
Rückmeldungen bis 31. Mai möglich
Aus diesem Grund ruft die Reisemobil Union (RU) laut einem Bericht im größten Online-Portal für Wohnmobile, nun zum Widerstand gegen die neuen EU-Pläne auf: Es sei „komplett unlogisch, aus Verkehrssicherheitsgründen diese Anhebung auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu beschränken“.
Bis 31. Mai können deshalb Bürger der Europäischen Union bei der EU-Kommission eine Rückmeldung zur Führerschein-Richtlinie geben. Dabei besteht die Möglichkeit, Kommentare, Meinungen und Wünsche bezüglich der überarbeitenden Richtlinie einzureichen. Die Website der EU-Kommission zur Einreichung der Vorschläge finden Sie hier.

Foto: Screenshot Website EU-Kommission
Wie aus der Statistik zu entnehmen ist, sind bereits über 1.000 Rückmeldungen eingegangen. Allein 58 Prozent davon aus Deutschland.
Eine Rückmeldung von einer Camperin vom 20. April lautet zum Beispiel: „Ich finde es nicht gut, dass man zukünftig mit der Führerschein Klasse B Fahrzeuge bis 4,25t nur mit alternativen Antrieben fahren darf. Bis die Technologie so weit ist und bezahlbare Wohnmobile gebaut werden können, gehen sicher noch 20 Jahre ins Land.“
Und eine weitere Rückmeldung vom selben Tag lautet: „Meiner Ansicht nach sollte bei der Anhebung der Grenze zGG für Wohnmobile auf 4,25 t der Sicherheits- und Konformitätsaspekt in den Vordergrund gestellt werden und nicht der Einsatz alternativer Antriebskonzepte. Durch die sehr geringen technisch bedingten Zuladungen bzw. Differenzen Leergewicht zu zulässigem Gesamtgewicht zwingt man die Wohnmobilisten in Grauzonen.“
Bisher erlaubt mit B-Klasse-Führerschein: maximal 3,5 Tonnen
Der Pkw-Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B ist seit dem Jahr 1999 nur gültig für Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Mit diesen ausgestellten B Klasse-Führerscheinen ist es also bislang nicht möglich, alle aufgebauten Wohnmobile zu fahren, die häufig über dieser Grenze liegen.
Bereits seit einigen Jahren steht in Brüssel immer wieder zur Diskussion, diese Grenze auf 4,25 Tonnen anzuheben. So könnten auch diejenigen, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, größere Campingfahrzeuge fahren. Seither mussten sie den Führerschein C1 machen – damit ist das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erlaubt. Dies betrifft vor allem jüngere Fahrer, die nach 1981 geboren sind.
Aktuelle Artikel des Autors
08. Oktober 2023
Selbstmordgedanken: Die dunkle Seite begehrter Abnehmspritzen
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.